Ehemaliger US-Kardinal wegen Missbrauchsvorwürfen angeklagt
Der frühere US-Kardinal Theodore McCarrick ist wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs im US-Gliedstaat Massachusetts angeklagt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der ehemalige US-Kardinal Theodore McCarrick wurde wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt.
- Es geht um Übergriffe aus dem Jahr 1974.
- Er war bereits 2018 von Papst Franziskus seiner Kardinalswürde enthoben worden.
In den drei Anklagepunkten gehe es um wiederholte sexuelle Übergriffe an einem Minderjährigen im Jahr 1974, berichteten am Donnerstag (Ortszeit) mehrere US-Zeitungen, denen die Unterlagen des Gerichts in der Stadt Dedham vorliegen. Der 91-Jährige solle am 3. September vor Gericht erscheinen, hiess es.
Papst enthob Kardinalswürde
McCarrick war von 2001 bis 2006 Erzbischof von Washington. Papst Franziskus enthob ihn im Sommer 2018 der Kardinalswürde. 2019, rund ein halbes Jahr später, entliess er ihn aus dem Priesterstand. Zuvor war McCarrick von einer Untersuchung der Glaubenskongregation des Vatikans des sexuellen Fehlverhaltens im Umgang mit Minderjährigen und Erwachsenen schuldig befunden worden. Er selbst hatte nach US-Berichten mehrfach ein Fehlverhalten bestritten.
In dem Skandal war auch Franziskus in die Kritik geraten. Es gab Vorwürfe, der Pontifex aus Argentinien habe Anschuldigungen gegen McCarrick zu lange ignoriert. 2020 wurde ein Bericht zur Aufarbeitung des Falls veröffentlicht. Darin hiess es, Fehlurteile, falsche Informationen und ein Mangel an sicheren Beweisen hätten den Vatikan nach eigener Einschätzung daran gehindert, früh zu reagieren.
Viele Hinweise, keine Verurteilungen
Wie die Zeitung «Boston Globe» am Donnerstag berichtete, wirft der Kläger dem ehemaligen Erzbischof von Washington vor, ihn als damals 16-Jährigen während Hochzeitsfeierlichkeiten an den Genitalien berührt zu haben. McCarrick sei ein Freund der Familie gewesen und habe diese oft auf Reisen begleitet. Ähnliche Vorfälle hätten sich dann in mehreren US-Gliedstaaten wiederholt.
Die «New York Times» schrieb, zur Frustration vieler Staatsanwälte sei er immer wieder einer Bestrafung entgangen, weil Verjährungsfristen die Verfolgung von Fällen erschwert hätten. Opfer hätten zudem beklagt, dass er sich weitgehend der juristischen Verantwortung entzogen habe.