Kapitol-Sturm: Gericht verpasst Donald Trump Dämpfer
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat vor Gericht wegen der Attacke aufs Kapitol eine Niederlage erlitten.
Das Wichtigste in Kürze
- Zivilklagen gegen Donald Trump können weiter verfolgt werden, entschied ein Richter.
- Es sei «plausibel», dass Trump damals seine Anhänger aufgestachelt habe.
Ex-US-Präsident Trump will nicht am Sturm auf das Kapitol Anfang 2021 verantwortlich sein. Ein Gericht verpasst ihm nun aber einen vorläufigen Dämpfer. Zivilklagen gegen Trump könnten weiter verfolgt werden, entschied ein Bundesrichter.
Trumps Rede am 6. Januar 2021 könne als «Aufruf zum kollektiven Handeln» betrachtet werden, hiess es in der Entscheidung. Der Richter wies allerdings ähnliche Vorwürfe gegen Trumps Sohn Donald Trump Jr. und Anwalt Rudy Giuliani zurück.
Es sei «plausibel», dass Trump damals seine Anhänger aufgestachelt habe, um so die offizielle Bestätigung seiner Wahlniederlage zu stoppen. Trumps Äusserungen in Richtung seiner Anhänger seien «das Wesen einer zivilen Verschwörung». Dies schrieb Richter Amit Mehta und lehnte damit entsprechende Anträge Trumps ab, die Klagen abzuweisen. Es sei anzunehmen, dass der Ex-Präsident gewusst habe, dass Milizen bereit gewesen seien, ihn mit Gewalt zu verteidigen.
Wahlsieg gestohlen
Trump-Anhänger hatten am 6. Januar 2021 gewaltsam das Kapitol gestürmt, während der Kongress dort zusammengekommen war.
Trump hatte seine Unterstützer kurz zuvor damit aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg gestohlen worden sei. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, darunter ein Polizist. Auch Giuliani hatte bei der Kundgebung gesprochen.
Trump musste sich einem Amtsenthebungsverfahren stellen. Die für eine Verurteilung des Republikaners notwendige Mehrheit im Senat kam nicht zustande. Weil die meisten seiner Parteifreunde in der Parlamentskammer zu Trump hielten.
Der oberste Republikaner Mitch McConnell, rief damals indirekt dazu auf, vor Gericht gegen seinen Parteikollegen vorzugehen. Abgeordnete und Beamte der Kapitolpolizei hatten daraufhin die Zivilklagen angestrengt.