Klage von Aktionären gegen Boeing wegen 737-MAX-Abstürzen zulässig
Ein Richter im US-Bundesstaat Delaware lässt eine Klage von Boeing-Aktionären gegen die Konzernleitung des Unternehmens wegen zweier tödlicher Abstürze des Flugzeugtyps 737 MAX zu.
Das Wichtigste in Kürze
- In den USA sind Klagen gegen Boeing wegen 737-MAX-Abstürzen zugelassen worden.
- Der Flugzeugbauer war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Es sei erwiesen, dass der Vorstand darüber gelogen habe, ob und wie er die Sicherheit der 737 MAX überwacht habe, hiess es in der Urteilsbegründung am Dienstag. Der erste der beiden Abstürze sei eine Warnung in Bezug auf einen Fehler im Sicherheitssystem MCAS gewesen, die die Konzernleitung hätte beachten sollen, aber stattdessen ignoriert habe.
Dass die operative Leitung wissentlich versagt habe, zeige sich auch darin, dass sie zum damaligen Zeitpunkt erklärt habe, bestimmte Massnahmen zur Überwachung der Sicherheit ergriffen zu haben, die in Wirklichkeit nicht durchgeführt worden seien.
Der damalige Boeing-Direktor und jetzige Unternehmenschef Dave Calhoun hatte ausgesagt, dass die Konzernleitung nach dem ersten Absturz einer Lion-Air-Maschine «sofort und im Grossen und Ganzen» informiert worden sei und danach «sehr, sehr schnell» zusammenkam.
Auch nach dem zweiten Absturz - eine Maschine der Ethiopian Airlines - habe sich die Konzernleitung innerhalb von 24 Stunden nach dem Unglück getroffen, um ein mögliches Flugverbot der 737 MAX zu diskutieren. «Jede von Calhouns Darstellungen war falsch», hiess es der Gerichtsentscheidung.
Boeing war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Bei den Abstürzen kamen insgesamt 346 Menschen ums Leben. Die 737 MAX wurde von der US-Luftfahrtbehörde FAA mit einem 20-monatigen Flugverbot belegt und kann nun nach einer Überholung unter strengen Auflagen wieder abheben.