Mueller-Bericht: dpa dokumentiert Barrs Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze
- Am Sonntag schickte Barr eine vierseitige Zusammenfassung an den US-Kongress.
Er liegt Justizminister William Barr vor.
Am Sonntag schickte Barr eine vierseitige Zusammenfassung an den US-Kongress. Die Deutsche Presse-Agentur übersetzt im Folgenden Auszüge aus dieser Zusammenfassung:
«Sehr geehrter Vorsitzender Graham, sehr geehrter Vorsitzender Nadler, sehr geehrtes Mitglied Feinstein und sehr geehrtes Mitglied Collins:
Ergänzend zu der Mitteilung vom Freitag, 22. März 2019, schreibe ich heute, um Sie über die wichtigsten Schlussfolgerungen des Sonderermittlers Robert S. Mueller zu informieren und Sie über den Stand meiner ersten Prüfung des von ihm erstellten Berichts zu informieren.
(...)
Obwohl meine Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, glaube ich, dass es im öffentlichen Interesse ist, den Bericht zu beschreiben und die wichtigsten Schlussfolgerungen des Sonderermittlers und die Ergebnisse seiner Untersuchung zusammenzufassen.
(...)
In dem Bericht vermerkte der Sonderermittler, dass er für seine Untersuchung 19 Anwälte beschäftigt hat, die von einem Team von etwa 40 FBI-Agenten (...) unterstützt wurden. Der Sonderberater erliess mehr als 2800 Subpoenas [um unter Strafandrohung Personen vorzuladen oder Dokumente anzufordern], führte fast 500 Durchsuchungsbeschlüsse aus, (...), stellte 13 Anfragen an ausländische Regierungen nach Beweismitteln und befragte etwa 500 Zeugen.
(...)
Russische Einmischung in die US-Präsidentenwahl 2016.
Der Bericht des Sonderermittlers gliedert sich in zwei Teile. Der erste beschreibt die Ergebnisse der Untersuchung des Sonderermittlers über die Einmischung Russlands in die US-Präsidentenwahl 2016. Der Bericht beschreibt russische Bemühungen zur Beeinflussung der Wahl und dokumentiert die Verbrechen, die von Personen begangen wurden, die mit der russischen Regierung im Zusammenhang mit diesen Bemühungen in Verbindung stehen. Der Bericht erklärt weiterhin, dass es eine zentrale Frage für die Untersuchung des Sonderermittlers war, ob irgendein Amerikaner, einschliesslich Personen, die der Trump-Kampagne nahestanden, sich den russischen Verschwörungen mit dem Ziel angeschlossen hatte, die Wahl zu beeinflussen, was nach US-Bundesgesetzgebung ein Verbrechen wäre. Die Untersuchung des Sonderermittlers hat nicht gezeigt, dass die Trump-Kampagne oder jemand, der ihr nahesteht, sich mit Russland verschworen oder abgesprochen hat, um die US-Präsidentenwahl 2016 zu beeinflussen. Wie im Bericht steht: «Die Untersuchung hat nicht nachgewiesen, dass Mitglieder der Trump-Kampagne sich mit der russischen Regierung bei ihren Aktionen zur Wahleinmischung verschworen oder abgesprochen haben.»
Die Untersuchung des Sonderermittlers hat gezeigt, dass es zwei wesentliche russische Bemühungen gab, die Wahl 2016 zu beeinflussen. Zu der ersten gehörte der Versuch einer russischen Organisation, der Internet Research Agency (IRA), Desinformations- und Social-Media-Kampagnen in den USA durchzuführen, um letztlich sozialen Unfrieden mit dem Ziel zu stiften, die Wahl zu behindern. Wie bereits erwähnt, befand der Sonderermittler nicht, dass sich irgendeine US-Person, Mitarbeiter der Trump-Kampagne oder eine ihr nahe stehende Person, mit der IRA verschworen oder sich wissentlich mit ihr abgesprochen hat, obwohl der Sonderermittler im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten Strafanzeige gegen eine Reihe von russischen Staatsangehörigen und Körperschaften erstattet hat.
Der zweite Teil betraf die Bemühungen der russischen Regierung, Computer-Hacking-Aktionen durchzuführen, um Informationen zu sammeln und zu verbreiten, um die Wahl zu beeinflussen. Der Sonderermittler stellte fest, dass russische Regierungsakteure erfolgreich Computer gehackt und sich E-Mails von Personen verschafft haben, die der Clinton-Kampagne und Organisationen der Demokratischen Partei nahe stehen, und diese Materialien öffentlich über verschiedene Vermittler einschliesslich WikiLeaks verbreitet haben. Auf Basis dieser Aktivitäten erhob der Sonderermittler Strafanzeige gegen eine Reihe von russischen Militäroffizieren wegen einer Verschwörung zum Hacken von Computern in den USA, um die Wahl zu beeinflussen. Aber wie bereits erwähnt, befand der Sonderermittler nicht, dass die Trump-Kampagne oder jemand, der ihr nahesteht, sich mit der russischen Regierung in diesen Bemühungen verschworen oder abgesprochen hat, trotz mehrerer Angebote von Personen, die mit Russland in Verbindung stehen, die Trump-Kampagne zu unterstützen.
Behinderung der Justiz.
Der zweite Teil des Berichts befasst sich mit einer Reihe von Massnahmen des Präsidenten, von denen die meisten Gegenstand öffentlicher Berichterstattung waren, die der Sonderermittler mit Blick darauf geprüft hat, ob sie wegen Behinderung der Justiz potenziell bedenklich sind. Der Sonderermittler erwog nach einer «gründlichen sachlichen Untersuchung» dieser Angelegenheiten, ob das Verhalten nach den Normen des Ministeriums für Strafverfolgungs- und Ablehnungsentscheidungen zu bewerten seien, entschied sich aber letztlich nicht für eine traditionelle Strafverfolgung. Der Sonderberater hat daher weder in die eine noch in die andere Richtung eine Schlussfolgerung darüber gezogen, ob das untersuchte Verhalten eine Behinderung darstellt. Stattdessen legt der Bericht für jede der untersuchten relevanten Handlungen Belege auf beiden Seiten dar und belässt das, was der Sonderermittler als «schwierige Fragen» mit Bezug auf Recht und Fakten einstuft, offen, [nämlich] ob die Handlungen und Absichten des Präsidenten als Behinderung angesehen werden können. Der Sonderermittler erklärt, «obwohl dieser Bericht nicht zu dem Schluss kommt, dass der Präsident ein Verbrechen begangen hat, entlastet er ihn auch nicht».
Die Entscheidung des Sonderermittlers, die Fakten aus seiner Untersuchung zur [Justiz]behinderung zu beschreiben, ohne zu rechtlichen Schlussfolgerungen zu gelangen, überlässt es dem Justizminister festzustellen, ob das im Bericht beschriebene Verhalten eine Straftat darstellt. Der stellvertretende Justizminister Rod Rosenstein und ich sind (...) zu dem Schluss gekommen, dass die Beweise aus der Untersuchung des Sonderermittlers nicht ausreichen, um festzustellen, dass der Präsident die Justiz behindert hat. (...)
Bei dieser Entscheidung hielten wir fest, dass der Sonderermittler anerkannt hat, dass «die Beweise nicht belegen, dass der Präsident an einem zugrundeliegenden Verbrechen im Zusammenhang mit der russischen Wahleinmischung beteiligt war», und dass das Fehlen solcher Beweise mit Blick auf die Absicht des Präsidenten in Bezug auf die Behinderung wenn auch nicht bestimmend, so doch relevant ist. Allgemein gesprochen müsste die Regierung, um eine Verurteilung wegen Behinderung zu erreichen und aufrechtzuerhalten, zweifelsfrei nachweisen, dass eine Person, die mit verderblicher Absicht handelte, (...) ein behinderndes Verhalten an den Tag legte. Bei der Auflistung der Handlungen des Präsidenten, von denen viele in der Öffentlichkeit stattfanden, benennt der Bericht keine Handlungen, die nach unserem Ermessen ein behinderndes Verhalten darstellen (...).
Status der Überprüfung durch das Ministerium
Die einschlägigen Vorschriften sind darauf angelegt, dass der Bericht des Sonderermittlers ein «vertraulicher Bericht» für den Justizminister ist. (...) Wie ich bereits gesagt habe, bin ich mir jedoch des öffentlichen Interesses an dieser Angelegenheit bewusst. Aus diesem Grund ist es mein Ziel und meine Absicht, so viel vom Bericht des Sonderermittlers freizugeben, wie ich mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien des Ministeriums in Einklang bringen kann.
(...)
Mit freundlichen Grüssen, William P. Barr Justizminister»