Syngenta von US-Behörde wegen Wettbewerbsbehinderung verklagt
Der Schweizer Agrarchemie-Hersteller Syngenta soll angeblich «Loyalitätsprogramme» betreiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Agrarchemie-Hersteller Syngenta ist ins Visier der Konsumschutzbehörde geraten.
- Es wird behauptet, dass die Pestizidhersteller «Loyalitätsprogramme» betreiben.
Syngenta ist ins Visier der amerikanischen Konsumentenschutzbehörde geraten. Der Agrarchemie-Hersteller soll angeblich Vertriebshändler dafür bezahlen, dass sie Konkurrenten daran hindern, ihre billigeren Generika an Landwirte zu verkaufen.
Die Federal Trade Commission (FTC) und eine parteiübergreifende Koalition von 10 Generalstaatsanwälten habe bei einem Bundesgericht eine Klage gegen die Syngenta Crop Protection eingereicht, teilte die Behörde am Freitag in einem Communiqué mit. Angeklagt ist auch die US-Firma Corteva.
In der Klage wird behauptet, dass die Pestizidhersteller so genannte «Loyalitätsprogramme» betreiben. Bei denen werden die Vertriebshändler nur dann bezahlt, wenn sie das Geschäft mit konkurrierenden Herstellern einschränken.
Durch die Ausschaltung des Wettbewerbs hätten die Firmen ihre Preise in die Höhe getrieben; amerikanische Landwirte hätten «Millionen von Dollar» mehr für ihre Produkte ausgeben müssen. Die Beschwerde zielt laut FTC darauf ab, dieses «illegale Pay-to-Block-System» zu unterbinden und den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten wiederherzustellen.
Syngenta weist in einer Stellungnahme die Beschwerde der FTC «entschieden» zurück. Sie stehe im Widerspruch zu den Fakten und dem Gesetz und sei daher unbegründet. Die beanstandeten Rabatte seien Teil eines freiwilligen und branchenüblichen Programms. Syngenta und andere Hersteller von Pflanzenschutzmitteln würden «seit Jahrzehnten» so agieren.
Und das Programm ist nur eines von mehreren Anreizprogrammen, die Syngenta in den USA anbiete. Der Konzern sei enttäuscht, dass die FTC die positiven Auswirkungen dieser Rabattprogramme für die Landwirte nicht anerkenne.