Tech-Plattformen im Visier von US-Wettbewerbshütern

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USA,

US-Wettbewerbshütern wurde lange vorgeworfen, zu lasch gegenüber Tech-Giganten zu sein. Die Schonzeit scheint jetzt vorbei: Die Plattformen geraten ins Visier einer grossen Untersuchung. Das Timing hat aber auch einen politischen Beigeschmack.

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Amazon und Google seien die einzigen ernstzunehmenden Konkurrenten Microsofts. - DPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Grosse Online-Plattformen geraten erstmals ins Visier einer weitreichenden Wettbewerbsuntersuchung in den USA.

Das Justizministerium will unter anderem untersuchen, ob sie die Konkurrenz behindern.

Namen von Unternehmen wurden bei der Ankündigung nicht genannt. Aber aus den erwähnten Bereichen - Websuche, soziale Medien, Online-Einzelhandel - wird klar, dass es zumindest um Google, Facebook und Amazon gehen dürfte. Inwieweit auch andere Tech-Schwergewichte wie Apple oder Microsoft ins Visier der Untersuchung geraten könnten, wurde aus der Ankündigung zunächst nicht deutlich.

Man wolle der Besorgnis von Verbrauchern und Unternehmern nachgehen, erklärte das Justizministerium am Dienstag. Es gehe um die Frage, wie die Plattformen ihre Marktmacht erreicht hätten und ob sie Innovationen gebremst und Verbrauchern geschadet hätten. Aktien der Tech-Unternehmen gaben im nachbörslichen Handel am Dienstag nach.

Unter anderem Google und Amazon stehen im Mittelpunkt von Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission. Amerikanischen Behörden wurde oft vorgeworfen, Tech-Konzernen gegenüber zu lasch zu sein.

Zugleich hat die Eröffnung einer US-Wettbewerbsuntersuchung zum jetzigen Zeitpunkt aber auch einen politischen Beigeschmack. Präsident Donald Trump wirft unter anderem Facebook und Google seit längerer Zeit vor, Stimmen aus dem konservativen Lager zu unterdrücken. Das Silicon Valley gilt traditionell als grösstenteils liberal. Eine Kartelluntersuchung im Präsidentschaftswahlkampf 2020 könnte den Druck auf die Plattformen verstärken, Trumps Anhängern mehr Platz einzuräumen.

Amazon war ebenfalls häufiges Ziel von Trumps Attacken. Amazons Gründer und Chef Jeff Bezos gehört die Tageszeitung «Washington Post», die Trump kritisch gegenübersteht.

Zugleich wird schon lange darüber diskutiert, ob zumindest einige Tech-Plattformen womöglich so gross und mächtig geworden sind, dass neben ihnen kein neuer Herausforderer entstehen kann.

Als ein Paradebeispiel gilt Facebook: Das Online-Netzwerk wurde in den vergangenen Jahren immer grösser, während kleinere Konkurrenten einer nach dem anderen aus dem Geschäft gingen. Inzwischen hat die Facebook-Plattform rund 2,4 Milliarden Nutzer.

Grösse spielt bei Online-Netzwerken eine wichtige Rolle: Nutzer landen bei dem Dienst, bei dem sie die meisten ihrer Freunde finden. Zudem zögerte Facebook nicht lange mit Übernahmeangeboten, wenn potenzielle Rivalen auftauchten. So kaufte das Online-Netzwerk die Foto-Plattform Instagram und den Chat-Dienst WhatsApp.

Diese Zukäufe wurden seinerzeit von den Wettbewerbshütern bewilligt. Heute argumentiert unter anderem die demokratische Präsidentschaftskandidaten Elizabeth Warren, das sei ein Fehler gewesen und Facebook müsse zerschlagen werden. Das Online-Netzwerk entgegnet, es gebe genug Wettbewerb im Netz.

Einige Suchmaschinen-Konkurrenten werfen Google vor, sie zu benachteiligen. Die EU-Kommission sieht zudem unfairen Wettbewerb beim meistgenutzten Smartphone-System Android, das bei Google entwickelt wird. Das Bewertungs-Portal Yelp bezichtigt Google schon seit Jahren, ein Geschäft mit Inhalten der Firma aufgebaut zu haben. Der Internet-Konzern erklärt dagegen, man habe viel neuen Wettbewerb im Netz entstehen lassen.

Im bisher grössten Wettbewerbsverfahren in der Tech-Industrie vor rund zwei Jahrzehnten ging es um Microsoft. Der Konzern hatte den Web-Browser Internet Explorer mit seinem Windows-Betriebssystem gebündelt. Das US-Justizministerium argumentierte damals, dass angesichts der dominierenden Marktposition von Windows Browser-Rivalen wie Netscape durch diese Praxis aus dem jungen Markt gedrängt wurden.

Ein Richter ordnete zwischenzeitlich die Zerschlagung von Microsoft an, was jedoch von einem Berufungsgericht gekippt wurde. Am Ende einigten sich das Justizministerium und Microsoft auf mildere Auflagen.

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