Die US-Regierung hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dabei geht es um die Inhalte auf Online-Plattformen und wie diese dagegen vorgehen können.
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Ein Handy-Bildschirm mit verschiedenen Apps. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Die US-Regierung legte einen neuen Gesetzesentwurf vor.
  • Dabei geht es um den Umgang mit Inhalten auf Online-Plattformen.
  • Das Gesetz soll den Plattformen Freiheiten beim Vorgehen gegen Inhalte einschränken.
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Die US-Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Handlungsspielraum von Online-Diensten beim Umgang mit Inhalten auf ihren Plattformen einschränken soll. Speziell nimmt das Justizministerium dabei eine gesetzliche Regelung aus den 1990er Jahren ins Visier, die das heutige Web massgeblich geprägt hat. Gemäss der «Section 230» werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht. Zugleich gibt sie den Plattformen weitreichende Freiheit, gegen bestimmte Inhalte oder Nutzer vorzugehen.

Das am Mittwoch eingebrachte Gesetz soll die Regelungen neu formulieren, wie das Justizministerium mitteilte. Der Vorschlag solle den Firmen die Möglichkeit nehmen, «sich hinter der Immunität zu verstecken, um legale Aussagen böswillig zu zensieren», hiess es.

Freiheiten sollen eingeschränkt werden.

Konkret will das Justizministerium einschränken, gegen welche Inhalte die Plattformen vorgehen können, ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Bisher sind das neben etwa anstössigen Beiträgen, Gewalt, auch «Inhalte, die aus anderen Gründen zu beanstanden sind». Diese Formulierung soll drastisch eingeengt werden, auf «widerrechtliche» Inhalte und die Unterstützung von Terrorismus.

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Der Ex US-Präsident Donald Trump. - Keystone

Unter anderem Präsident Donald Trump wirft Online-Plattformen vor, die Verbreitung konservativer Ansichten einzuschränken – was die Dienste bestreiten. Trump hat Facebook und Twitter zudem scharf kritisiert, nachdem sie von ihm weiterverbreitete Beiträge zum Corona-Virus mit Warnhinweisen versehen oder entfernt hatten. Die Online-Plattformen hatten darauf verwiesen, dass die Beiträge falsche Informationen enthielten, durch die Menschen zu Schaden kommen könnten. Die neue Formulierung würde ihnen ein solches Vorgehen erschweren.

Justizministerium will zivilrechtliche Klagen erlauben

Ausserdem will das Justizministerium auch zivilrechtliche Klagen gegen Online-Dienste in Fällen von Terrorismus, Kindesmissbrauch und Cyberstalking erlauben. Strafrechtliche Verfolgung war in diesen Fällen bereits vorgesehen.

Facebook betonte in einer Reaktion in der Nacht zum Donnerstag, «Section 230» erlaube es dem Unternehmen, gegen schädliche Inhalte vorzugehen und gleichzeitig die Redefreiheit zu schützen. Facebook habe Milliarden in Personal und Technologie investiert und könne 94 Prozent der Beiträge mit Hassrede, 99 Prozent der Inhalte mit Bezug zum Terrorismus entfernen, noch bevor sie von Nutzern gemeldet würden. Bei Inhalten mit Kindesmissbrauch liege die Quote bei 100 Prozent.

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