Australien muss laut Gericht «Rucksacktouristen»-Steuer zurückzahlen
Ein Gericht in Australien erklärt die sogenannte «Backpacker»-Steuer für unzulässig. Damit dürfen zehntausende Rucksacktouristen auf eine Rückzahlung hoffen.

Das Wichtigste in Kürze
- Zehntausende ausländische Rucksacktouristen können auf eine Stuer-Rückzahlung hoffen.
- Ein Gericht erklärte nämlich die sogenannte «Backpacker»-Steuer für unzulässig.
- Dies gilt für Arbeitskräfte aus Ländern, mit denen Australien Steuerabkommen hat.
Mehrere Zehntausend ausländische Rucksacktouristen, die sich ihren Urlaub in Australien mit Billig-Jobs finanziert hatten, können auf eine Rückzahlung der dortigen Finanzämter hoffen. Ein Bundesgericht in Brisbane erklärte am Mittwoch die sogenannte «Backpacker»-Steuer für unzulässig.
Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen («Backpacker») aus acht Ländern, die sich mit einem «Working-Holiday»-Visum Geld dazu verdienten, auf ihre Einkünfte eine 15-prozentige Abgabe zahlen. Die Entscheidung betrifft neben zahlreichen jungen Leute aus Deutschland auch jene aus Grossbritannien, Norwegen, Finnland, Japan, Chile, den USA und der Türkei.
Rund 75'000 Rucksacktouristen betroffen
Dem Gericht zufolge dürfen Arbeitskräfte aus Ländern, mit denen Australien Steuerabkommen hat, nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Richter John Logan sagte, dies wäre «eine verkappte Form der Diskriminierung auf Grund der Staatsbürgerschaft».
Nach Informationen des australischen Senders ABC können nun etwa 75'000 Ausländer damit rechnen, Geld von der Steuerbehörde Australian Tax Office (ATO) zurückzubekommen. Die Gesamtsumme bezifferte der Sender auf mehrere Hundert Millionen Franken.