Bund gibt Geld von sanktioniertem russischem Oligarchen frei
Die Schweizer Konten des russischen Oligarchen Alischer Usmanow wurden eingefroren. Das Seco gab jedoch 6,1 Millionen Franken wieder frei.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Oligarch Alischer Usmanow gilt als enger Vertrauter und Unterstützer von Putin.
- Nach Beginn des Ukraine-Kriegs wurden seine Konten in der Schweiz gesperrt.
- Für Unterhaltskosten von Luxusgütern wurden jedoch 6,1 Millionen Franken wieder enteist.
Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat die Schweiz Konten von zahlreichen russischen Millionären und Milliardären gesperrt. Darunter auch die des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow.
Usmanow soll eine enge Beziehung zu Wladimir Putin haben und als dessen «Lieblings-Oligarch» bekannt sein. Putins Ukraine-Politik soll er aktiv unterstützt haben.
Rund 6,1 Millionen Franken seines Vermögens soll der Oligarch nun jedoch wieder zur Verfügung gestellt bekommen. Dies berichtet die «Sonntagszeitung». Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) soll die entsprechenden Gesuche im 2022 bewilligt haben.
Geld für Unterhaltskosten von Luxus-Villa
Das Geld war nach Angaben von Usmanow für offene Unterhaltskosten notwendig. Konkret sollen damit Rechnungen im Zusammenhang mit zwei in Frankreich stationierten Helikoptern sowie einem Anwesen in England beglichen werden.
Bei den Ausgaben handle es sich um Verträge, welche bereits vor der Sanktionierung abgeschlossen wurden. Daher sei das Härtefallgesuch zulässig.
Dies bestätigen auf Anfrage der «Sonntagszeitung» auch mehrere Experten. So etwa der deutsche Rechtsprofessor Viktor Winkler: «Wenn für den Werterhalt Kosten anfallen, dann müssen die Mittel dafür auf Antrag enteist werden.»
Seco enteist regelmässig Geld von sanktionierten Konten
Solche Härtefallgesuche seien in der Schweiz keine Seltenheit – und werden wohl auch regelmässig vom Seco bewilligt. Bis zum Frühjahr 2024 sollen 70 bis 80 Millionen Franken von eingefrorenen Konten an Russen und Russinnen freigegeben worden sein.
Genaue Details würden jedoch zu den meisten Gesuchen nicht preisgegeben, wie die «Sonntagszeitung» schreibt.