In Deutschland möchte sich eine Frau als «inter/divers» ins Geburtenregister eintragen lassen. Das Bundesverfassungsgericht will dies nun ermöglichen.
Das dritte Geschlecht könnte im Geburtenregister als «inter/divers» bezeichnet werden.
Das dritte Geschlecht könnte im Geburtenregister als «inter/divers» bezeichnet werden. - Dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht im deutschen Geburtenregister.
  • Neben männlich und weiblich könnten Neugeborene zukünftig als inter oder divers bezeichnet werden.
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht will künftig neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister ermöglichen. Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn man sie zwinge, das Geschlecht zu registrieren - aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Die als Frau geführte Klägerin möchte als «inter/divers» in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzte eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemässe Neuregelung.

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