Ex-Geisel darf noch nicht nach Hause
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizerin Margrit Schenkel ist nach ihrer Befreiung wieder zurück in der Schweiz.
- Laut den Schweizer Behörden muss sich die 71-Jährige aber auch in der Schweiz vor Rebellen aus dem Sudan fürchten.
- Deshalb muss sich die Krankenschwester vorerst verstecken und darf noch nicht in ihre Wohnung in Bonstetten ZH zurückkehren.
Sie war mehrere Wochen in den Händen von sudanesischen Rebellen bis sie schliesslich Mitte November befreit werden konnte. Die Rede ist von der Schweizer Hilfswerkmitarbeiterin Margrit Schenkel (71) (Nau berichtete).
Zurück in der Schweiz kann die 71-Jährige aber vorerst nicht ihre Freiheit geniessen sondern muss sich verstecken und kann noch nicht in ihre Wohnung in Bonstetten ZH zurückkehren, berichtet «Tele Züri». Laut den Schweizer Behörden drohe der Zürcherin Gewalt von sudanesischen Rebellen, die in der Schweiz als Asylsuchende leben.
Sudanesische Rebellen in der Schweiz
Gemäss Amnesty International ist es durchaus möglich, dass es in Schweizer Asylunterkünften auch sudanesische Rebellen gibt. Sudan-Experte Reto Rufer gegenüber dem Regionalsender: «Es ist schon anzunehmen, dass Sympathisanten oder auch Angehörige von Rebellen-Gruppen in der Schweiz sind, unter anderem auch als Asylsuchende oder als anerkannte Flüchtlinge, denn bei einer Rückschaffung wären solche Menschen sicherlich an Leib und Leben bedroht.»
Vorfall im August in der Kirche
Wann die Krankenschwester Schenkel wieder in ihr Zuhause zurückkehren kann, bleibt deshalb vorerst ungewiss. Ein Vorfall im August zeigt, dass die Befürchtungen der Schweizer Behörden nicht grundlos sind.
Während eines Vortrags der Entwicklungshelferin im Rahmen des Chilbi-Gottesdienstes in Bonstetten wurde sie von Asylbewerbern beschimpft. Ihr wurde vorgeworfen mit dem aktuellen Regime im Sudan zu kollaborieren. Wenige Tage später, zurück im Sudan, wurde die 71-Jährige entführt.