Falsche Milch-Deklaration: Betrieb muss Zulagen zurückzahlen

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Stadt St. Gallen,

Ein Freiburger Betrieb hat Milch-Zulagen vom Bund erhalten – zu Unrecht, wie sich herausstellte. Das Unternehmen habe nämlich ihre Milch falsch deklariert.

Die Baktofugation wurde dem Freiburger Milch-Unternehmen zum Verhängnis. (Symbolbild)
Die Baktofugation wurde dem Freiburger Milch-Unternehmen zum Verhängnis. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Milchverarbeitungs-Unternehmen hat Zulagen bekommen, obwohl es keinen Anspruch hatte.
  • Der Freiburger Betrieb muss diese Zulagen nun dem Bund zurückerstatten.

Ein Freiburger Milchverarbeitungs-Unternehmen muss 2,8 Millionen Franken an Milch-Zulagen zurückerstatten, das es aufgrund einer falschen Deklaration vom Bund erhalten hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Betrieb gab bei rund 91 Millionen Litern Milch an, die von Kühen ohne Silofütterung stammte, dass sie ohne weitere Behandlungsmethoden wie Pasteurisation oder Baktofugation verarbeitet worden sei. Dies stimmte jedoch nicht, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht.

Das Unternehmen pasteurisierte bis im April 2006 die zu Vacherin fribourgeois verarbeitete Milch jeweils. Entsprechend deklarierte es die Milchmengen und erhielt keine Zulagen vom Bund.

Andere Form der Hygienisierung

Ab Mai 2006 pasteurisierte der Betrieb die Milch aufgrund der Registrierung als Vacherin fribourgeois AOP nicht mehr. Aus lebensmitteltechnischen Gründen stellte der Betrieb auf die sogenannte Baktofugation um, eine andere Form zur Hygienisierung von Milch.

Dies gab das Unternehmen bei der Meldestelle jedoch über neun Jahre lang nicht an. Die Krux daran: Es kassierte damit Milch-Zulagen, auf die es wegen der Baktofugation kein Anrecht hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun einen Entscheid des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) bestätigt, wonach die Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, gemäss welcher die Vorinstanz darauf verzichten könne. Das BLW verwarnte das Unternehmen ausserdem.

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