Vorerst soll der frühere Nissan-Chef in Gewahrsam bleiben. Die Staatsanwaltschaft in Japan braucht noch etwas Bedenkzeit.
Carlos Ghosn
Carlos Ghosn soll ein zu niedriges Einkommen angegeben haben. - AP Photo

Das Wichtigste in Kürze

  • Carlos Ghosn bleibt bis zum 10. Dezember in Haft.
  • Bis dann muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben oder ihn freilassen.
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Der Automanager Carlos Ghosn bleibt in Japan in Gewahrsam. Ein Gericht in Tokio gab am Freitag einem Antrag der Ermittler statt, den festgenommenen Manager weitere zehn Tage festzuhalten, wie örtliche Medien berichteten. Ghosn muss nun vorerst bis zum 10. Dezember in Gewahrsam bleiben.

Danach muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben oder den früheren Nissan-Chef freilassen. Er könnte aber auch bei einer Anklage bis zu einem möglichen Prozess auf freien Fuss gesetzt werden.

Ghosn war vor knapp zwei Wochen festgenommen worden. Er soll jahrelang ein viel zu niedriges Einkommen bei der Börse deklariert und sich persönlich an Firmenkapital des Autobauers Nissan bereichert haben. Nissan und Mitsubishi setzten Ghosn als Konsequenz aus der Affäre als Verwaltungsratsvorsitzenden ab.

Beim französischen Autobauer Renault ist der 64-Jährige formal weiterhin Konzernchef. Kommissarisch vertritt ihn allerdings derzeit die bisherige Nummer zwei Thierry Bolloré.

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