Gericht stoppt Everest-Verbot für Blinde und Amputierte
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Besteigungsverbot für blinde und amputierte Alpinisten hatte für Aufruhr gesorgt.
- Nun stellt sich das höchste Gericht Nepals gegen diesen Entscheid.
- Im April und Mai steht die günstigste Zeit zur Besteigung an.
Das höchste Gericht von Nepal hat wenige Wochen vor Beginn der Klettersaison am Mount Everest ein Besteigungsverbot für blinde und doppelt-amputierte Alpinisten blockiert. Menschen den Zutritt zum weltweit höchsten Berg zu verwehren, verstosse gegen den Geist der nepalesischen Verfassung, teilte ein Gerichtsbeamter am Mittwoch mit. Nepals Tourismusministerium hatte die Regeln für die Besteigung des 8848 Meter hohen Gipfels im Himalaya-Gebirge Ende 2017 geändert, um die Zahl der Unfälle zu reduzieren. Dagegen hatten Bergsteiger, Menschenrechtsaktivisten sowie Betroffene geklagt.
Unter anderen war Hari Budha Magar, ein Veteran der britischen Gurkha-Einheit, gegen das Dekret zu Felde gezogen. Er hatte geplant, als erster doppelt Amputierter in diesem Jahr den Gipfel zu erklimmen. Das Dekret der Regierung bezeichnete er als diskriminierend. Diese hat nun keine Handhabe, gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts vorzugehen – obwohl es sich lediglich um eine einstweilige Verfügung handelt.
Hunderte Bergsteiger versuchen jedes Jahr während der Saison zwischen April und Mai, den Mount Everest zu ersteigen. In den beiden Monaten sind die Wetterbedingungen dafür am günstigsten.