Hinrichtungen wegen brutaler Gruppenvergewaltigung in Neu Delhi rücken näher
Rund sieben Jahre nach der brutalen Gruppenvergewaltigung einer indischen Studentin in Neu Delhi rücken die Hinrichtungen von vier zum Tode verurteilten Tätern näher.

Das Wichtigste in Kürze
- Gericht lehnt Antrag von Täter auf Überprüfung der Todesstrafe ab.
Indiens Oberstes Gericht lehnte am Mittwoch einen Antrag auf Überprüfung der Todesstrafe durch einen der Verurteilten ab. Er war der Letzte der vier, der ein solches Gesuch eingereicht hatte.
Die Familie des Opfers begrüsste die jüngste Entscheidung des Gerichts. «Wir sind froh, dass die Hinrichtung nun einen Schritt näher rückt», sagte die Mutter des Vergewaltigungsopfers vor Reportern. Die 23-jährige Studentin Jyoti Singh war im Dezember in der indischen Hauptstadt überfallen worden, als sie mit dem Bus fuhr. Fünf Männer und ein Jugendlicher vergewaltigten die junge Frau. 13 Tage später starb Singh an ihren schweren inneren Verletzungen. Zuvor war sie jedoch noch in der Lage gewesen, ihre Angreifer zu identifizieren.
Nach einem siebenmonatigen Prozess wurden vier der Vergewaltiger wegen Mordes, Gruppenvergewaltigung, Diebstahls, Verschwörung und «unnatürlicher Taten» zum Tode verurteilt. Der Richter machte geltend, die tödliche Gruppenvergewaltigung falle in die «seltenste der seltenen Kategorien» von Verbrechen, die die Verhängung der Todesstrafe rechtfertigten.
Die Tat hatte im In- und Ausland für Entsetzen gesorgt. In ganz Indien demonstrierten tausende Menschen gegen sexuelle Gewalt. Die Regierung reagierte mit einer Verschärfung der Strafen für sexuelle Übergriffe, unter dem Druck der Öffentlichkeit führte sie die Todesstrafe für bestimmte Vergewaltigungsfälle ein. Indischen Medienberichten zufolge soll in dem Gefängnis, in dem die Männer einsitzen, kürzlich eine Scheinhinrichtung stattgefunden haben.
Nach der Gerichtsentscheidung vom Mittwoch bleibt den Verurteilten als letzter juristischer Schritt gegen die Todesstrafe noch ein finaler Antrag. Ausserdem könnten sie den Präsidenten bitten, sie zu begnadigen. Der Täter, dessen Antrag nun abgelehnt wurde, hatte damit argumentiert, dass die Vollstreckung der Todesstrafe nicht nötig sei, da ihn die Luft- und Wasserverschmutzung von Neu Delhi bereits töte.
Ursprünglich sassen alle sechs an der Tat beteiligten Männer in Haft. Der mutmassliche Anführer der Gruppe wurde jedoch tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden, er soll Suizid begangen haben. Der beteiligte 17-Jährige wurde zu drei Jahren in einer Haftanstalt verurteilt und bereits 2015 wieder freigelassen.