Netanjahu kritisiert UN-Entscheidung zu Besatzungspolitik Israels

Keystone-SDA
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Israel,

Der wiedergewählte israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat eine Entscheidung der UN-Vollversammlung zu den besetzten Palästinensergebieten scharf kritisiert. Das Gremium der Vereinten Nationen hatte zuvor für eine Prüfung der seit 1967 andauernden israelischen Besatzung palästinensischer Gebiete durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gestimmt.

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Israel: Netanjahu in der Knesset. - POOL/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Netanjahu sagte am Samstagabend: «Wie Hunderte von anderen verqueren Resolutionen der UN-Vollversammlung gegen Israel wird auch die heutige Resolution die israelische Regierung nicht verpflichten.

Das jüdische Volk hält sein Land nicht besetzt und besetzt auch nicht seine ewige Hauptstadt Jerusalem.«

Auch der neue israelische Aussenminister Eli Cohen sprach von einer «anti-israelischen Entscheidung, die Terrororganisationen und der antisemitischen Boykottbewegung BDS Unterstützung gewährt».

Der palästinensische Ministerpräsident Mohammed Schtaje sprach dagegen von einem «neuen Sieg des palästinensischen Volkes und seiner gerechten Sache auf dem Weg zu Freiheit und nationaler Unabhängigkeit».

87 Länder stimmten am Freitag für und 26 gegen die Entscheidung, mehr als 50 enthielten sich. Die UN-Vollversammlung rief das Gericht in Den Haag dazu auf, Israels «fortwährende Besatzung, Besiedlung und Annexion palästinensischer Gebiete» zu prüfen.

Die Siedlungspolitik Israels ist sehr umstritten. Der UN-Sicherheitsrat hatte Israel Ende 2016 zu einem vollständigen Siedlungsstopp in den besetzten Palästinensergebieten einschliesslich dem annektierten Ost-Jerusalem aufgefordert.

Israel hat 1967 unter anderem das Westjordanland und Ost-Jerusalem erobert. Dort leben heute mehr als 600 000 israelische Siedler. Die Palästinenser beanspruchen die Gebiete für einen unabhängigen Staat Palästina mit dem arabisch geprägten Ostteil Jerusalems als Hauptstadt. Israel sieht dagegen in seiner Siedlungspolitik keinen Rechtsbruch.

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