Österreichs Polizei in der Maskottchen-Falle
Wegen des in Österreich geltenden Burkaverbots muss die Polizei jeder Form der Gesichtsverhüllung nachgehen. Das hat auch Konsequenzen für die Maskottchen. Indes absorbieren Anrufe aus Jux die Zeit der österreichischen Polizei.
Burka-Verbot: Kinder sind mit Parlamentsmaskottchen unterwegs - dann schreitet die Polizei ein https://t.co/jJQehgqvFF via @HuffPostDE
— jusma (@jusetmater) October 21, 2017
Grund für die absurden Amtshandlungen der österreichischen Polizisten ist das Antigesichtsverhüllungsgesetz, das bei unseren Nachbarn seit dem 1. Oktober gilt. Das Verbot zielt vor allem darauf ab, Nikab und Burkaträgerinnen von der Strasse fern zu halten. Wegen des weiten Anwendungsbereichs des Gesetzes, müssen die Polizisten bei jeder Form der Verhüllung nachgehen – egal ob Maskottchen oder Burkaträgerin. «Sonst machen wir uns strafbar», so ein Wiener Polizeisprecher.
Handvoll Einsätze wegen Gesichtsverschleierung
Wie die «Krone Zeitung» berichtet, waren von 30 Einsätzen in Wien nur eine Handvoll wegen Frauen mit Gesichtsverschleierung. Das Problem: Die Bevölkerung wisse, «dass die Beamten im Fall eines Anrufs auch kommen», sagt Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl und warnt: «Die Polizei zu rufen, um Aufmerksamkeit zu erreichen, ist insofern problematisch, als die Beamten bei wirklich bedrohlichen Einsätzen fehlen könnten.» Er appelliert deshalb an die Vernunft der österreichischen Bevölkerung.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufgrund des Antiverhüllungsgesetzes muss die österreichische Polizei vermehrt ausrücken.
- Die Polizei muss jedem Anruf nachgehen, sei es auch wegen einem Maskottchen.
- Der Wiener Polizeichef warnt: Wichtige Polizeiarbeit könnte verhindert werden.
Es ist eine gefährliche Zeit für die österreichischen Maskottchen. In einer Verhaftungswelle hat die Polizei mehrere flauschige Anzüge dingfest gemacht. Jüngst auch das österreichische Parlamentsmaskottchen «Lesko».