Pakistan: Auflösung des Parlaments verfassungswidrig
In Pakistan war die Auflösung des Parlaments nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs verfassungswidrig. Auch ein ausgebliebenes Misstrauensvotum im Parlament, um Premierminister Imran Khan abzusetzen, war demnach unrechtmässig, wie die Richter am Donnerstag in der Hauptstadt Islamabad urteilten. Dieses Votum soll dem Gericht zufolge am Samstag von den Abgeordneten nachgeholt werden. Sie können ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der stellvertretende Parlamentssprecher Qasim Suri hatte am Sonntag ein mit Spannung erwartetes Misstrauensvotum wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit überraschend nicht abgehalten.
Beobachter waren davon ausgegangen, dass der zuletzt vor allem wegen der schlechten Wirtschaftslage und massiv steigender Preise im Land kritisierte Khan das Votum verliert und seinen Posten frühzeitig räumen muss. Regulär stehen die nächsten Parlamentswahlen im nächsten Jahr an.
Präsident Arif Alvi löste daraufhin auf Anraten des Premiers das Parlament auf. Mehrere hochrangige Beamte traten zurück. Khan hatte die USA beschuldigt, seine Regierung stürzen zu wollen. Er bat die Opposition, Neuwahlen zu akzeptieren, statt «Teil einer Verschwörung für einen Regimewechsel zu sein». Westliche Diplomaten in Islamabad sagen, der Vorwurf einer ausländischen Einmischung scheine «konstruiert». Khan sollte laut Alvi zunächst im Amt bleiben.