Petrobras und Odebrecht: Erste Anklage im Verfahren
Petrobras und Odebrecht werden Geldwäscherei und Bestechung vorgeworfen. In der Korruptions-Affäre kam es nun zur ersten Anklage.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit April 2014 laufen die Ermittlungen in der Petrobras-Odebrecht-Affäre.
- Die Bundesanwaltschaft (BA) hat nun erstmals Anklage erhoben.
- Die BA hat derzeit Vermögenswerte von über 620 Millionen Franken blockiert.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat in der Petrobras-Odebrecht-Affäre erstmals Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Einem schweizerisch-brasilianischen Doppelbürger wirft sie Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger und Geldwäscherei vor.
Korruptionsvorwürfe gegen Petrobras und Odebrecht
Die mutmasslichen Delikte stehen laut einer Mitteilung der BA vom Dienstag im Zusammenhang mit einer internationalen Korruptionsaffäre. In diese sollen unter anderem das brasilianische Staatsunternehmen Petrobras und die brasilianische Gesellschaft Odebrecht verwickelt sein.
Es handelt sich um eine Anklage im abgekürzten Verfahren. Daher ist davon auszugehen, dass der mutmassliche Bestecher und Geldwäscher im Wesentlichen geständig ist und die Zivilforderungen im Grundsatz anerkennt. Für den Angeklagten gilt laut BA die Unschuldsvermutung.
Dem Beschuldigten werde «im Rahmen seiner Tätigkeit als Finanzintermediär» Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger und einfache und schwere Geldwäscherei vorgeworfen. Dies schreibt die BA in ihrer Mitteilung.
Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft führt bereits seit April 2014 im Zusammenhang mit der halbstaatlichen brasilianischen Petrobras und dem Konglomerat Odebrecht Ermittlungen. Dies wegen des Verdachts auf Geldwäscherei und Bestechung fremder Amtsträger. Derzeit sind laut den Angaben wegen der Vorwürfe rund 60 Strafverfahren hängig. Davon richten sich zwei gegen Finanzinstitute in der Schweiz.
Die BA hat derzeit Vermögenswerte von über 620 Millionen Franken blockiert, die im Zusammenhang mit diesem Verfahrenskomplex stehen. Über 390 Millionen Franken wurden den brasilianischen Behörden bereits zurückerstattet. Zudem wurden zwischenzeitlich rund 150 Rechtshilfeersuchen aus verschiedenen Staaten zum Vollzug an die BA delegiert.