VW will Verwendung von Affenstudie bei US-Prozess verhindern

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USA,

Ende Februar muss sich Volkswagen in den USA einem Prozess stellen. Die Kläger möchten die Verwendung von Dokumenten zu Abgas-Experimenten mit Affen ins Verfahren einbeziehen. VW versucht dies zu verhindern.

VW will den Einbezug der Dokumente zu Abgas-Experimenten mit Affen verhindern.
VW will den Einbezug der Dokumente zu Abgas-Experimenten mit Affen verhindern. - dpa

Aussergerichtliche Einigung möglich

Der Prozess ist für den 26. Februar beim Bezirksgericht Fairfax County im US-Bundesstaat Virginia angesetzt. Ob es so weit kommt, hängt aber davon ab, ob sich die Parteien zuvor noch aussergerichtlich einigen. Dass die Affen-Experimente dennoch öffentlich wurden, lag laut Melkerson vor allem am Dokumentarfilmer Alex Gibney, der die Ermittlungsakten für die Netflix-Doku «Dirty Money» auftrieb. Nachdem auch die «New York Times» Zugang erhielt, veröffentlichten am Freitag beide gemeinsam das Material.

Das Wichtigste in Kürze

  • Volkswagen will die Verwendung von Dokumenten zu Abgas-Experimenten mit Affen bei einem US-Prozess verhindern.
  • Die Kläger sehen darin jedoch ein wichtiges Beweismittel.
  • Der Prozess soll Ende Februar beginnen.

Volkswagen kämpft in den USA mit harten Bandagen gegen die Verwendung von Dokumenten zu Abgas-Experimenten mit Affen bei einem Gerichtsverfahren. Seit Monaten schon liefert sich die US-Tochter des deutschen Autobauers einen juristischen Schlagabtausch mit Klägeranwälten, um zu verhindern, dass die Unterlagen zu den Tierversuchen bei einem Prozess zum Einsatz kommen. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. «Wir werden den Rechtsstreit nicht kommentieren», teilte VW auf Nachfrage mit.

Bereits am 13. Oktober 2017 stellten die VW-Anwälte einen Antrag, die Studie vom Verfahren auszuschliessen. Darin hiess es: «Das einzige Ziel des Klägers ist es, eine scharfe und emotionale Reaktion der Jury hervorzurufen, in der Hoffnung, dass diese VW Amerika für etwas bestrafen, dass mit den Klägern gar nichts zu tun hatte». Den letzten solchen Antrag reichte VW am 26. Januar ein.

Klägeranwalt Michael Melkerson hält dem entgegen, die Studie sei ein wichtiges Beweismittel, da sie ein vorsätzliches Schema des anhaltenden Betrugs belege. Zudem zeige sie einen Mangel an Reue und sei deshalb notwendig, um Strafen und Schadenersatz durchzusetzen.

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