Urteil in Kanada: Mittelfinger-Geste ist «gottgegebenes Recht»
Ein Mann fühlt sich durch seinen Mittelfinger-zeigenden Nachbarn beleidigt und klagt ihn an. Das Gericht schmettert die Beschwerde ab – mit kurioser Begründung.
Das Wichtigste in Kürze
- In Kanada ist ein Mann mit einer Klage vor Gericht gescheitert.
- Die Mittelfinger-Geste seines Nachbarn sieht der Richter als «gottgegebenes Recht» an.
In Kanada sorgt ein bizarres Urteil für Aufsehen. Ein Gericht in Quebec wies die Klage eines Mannes ab, welcher sich durch die Mittelfinger-Geste seines Nachbarn belästigt fühlte.
«Gottgegebenes Recht»
Laut kanadischen Medien hielt Richter Dennis Galiatsatos seinen Entscheid in einem 26-seitigen Dokument fest. Die Begründung: Jemandem den Mittelfinger zu zeigen sei keine Straftat, sondern ein «gottgegebenes Recht».
In seinem Urteil vom 24. Februar verkündete Galiatsatos: «Um es ganz klar zu sagen: Es ist kein Verbrechen, jemandem den Mittelfinger zu zeigen. Es ist ein gottgegebenes, in der Charta verankertes Recht, das jedem Vollblutkanadier zusteht.»
Richter beweist Humor bei Urteilsverkündung
Neall Epstein war der Angeklagte in diesem Fall. Er wurde bereits im Mai 2021 von der Polizei festgenommen. Zuvor war der 45-jährige Lehrer wegen der Mittelfinger-Auseinandersetzung von seinem Nachbarn angezeigt worden.
Mit dem Urteil ist der Fall nun endgültig abgeschlossen. Richter Galiatsatos beweist bei der Verkündung Humor: «Die Geste ist nicht zivilisiert, nicht höflich, auch nicht sehr Gentleman-like. Dennoch löst sie keine strafrechtliche Verantwortung aus.»
Er sei geneigt, die Klage nicht nur abzuweisen, sondern sogleich aus dem Fenster zu werfen, so Galiatsatos. «Aber die Gerichtssäle in Montreal haben leider keine Fenster.»