Ab Ende 2024 laden Handy & Co. in Schweiz alle gleich
Bald gibt es kein Wirrwarr mehr bei den Ladekabeln: Auch in der Schweiz müssen Handy und weitere Elektrogeräte zeitnah über einen USB-C-Anschluss verfügen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU will ab Ende 2024 einheitliche Ladekabel für alle Elektrogeräte.
- Auch in der Schweiz werden jene Regeln in die Gesetzgebung integriert.
- Eine weitere Neuheit ist zudem, dass alle Geräte mit oder ohne Ladegerät angeboten werden.
Seit Jahren wird in der EU diskutiert, ob es für Elektrogeräte eine einheitliche Ladetechnik braucht. Nach mehreren Anläufen hat das Europäische Parlament am Dienstag seine finale Zustimmung gegeben.
USB-C, welches schon heute von vielen Handys gebraucht wird, heisst der neue Standard. Das Ziel ist es, Elektroschrott zu reduzieren und Kosten für die Verbraucher zu sparen.
Jetzt ist klar: Die EU hat entschieden, die Schweiz zieht nach!
Wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf Anfrage von Nau.ch bestätigt, müssen ab Ende 2024 auch hierzulande alle neuen Modelle mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.
«Die Verpflichtung gilt beispielsweise für Mobiltelefone, Tablets, Kameras, tragbare Videospielkonsolen und drahtlose Kopfhörer», erklärt Sprecher Francis Meier.
iPhones kommen ohne Lightning-Anschluss
Am stärksten von der neuen Regel betroffen sein dürften Kunden von Apple. Sowohl beim iPhone als auch beim iPad und iPod gibt es so bald keinen eigenen Anschluss mehr. Heisst: Es braucht kein Lightning-Kabel mehr, um Apple-Geräte zu laden.
Bei Laptops und damit auch MacBooks gilt die USB-C-Pflicht ab 2026. Damit folgt die Schweiz in beiden Fällen dem Zeitplan der EU.
Alle Geräte mit oder ohne Ladegerät erhältlich
Doch die USB-C-Regel ist nicht die einzige Neuerung, die in der EU und eben auch der Schweiz vorgesehen ist. So wird die Ladegeschwindigkeit von Schnellladegeräten harmonisiert. Dies ermöglicht, alle Geräte mit ein und demselben Ladegerät mit Strom zu versorgen.
Weiter müssen neu alle Devices beim Verkauf mit oder ohne Ladegerät angeboten werden. Kennzeichnungen auf der Verpackung informieren über den jeweiligen Inhalt.
Wie das Bakom erklärt, werden für die Harmonisierung mit den EU-Gesetzen zwei Verordnungen über Fernmeldeanlagen angepasst und ergänzt. Die Verordnungen erlauben schon seit 2016, einheitliche Ladegeräte in der Schweiz durchzusetzen.