Bundeskartellamt untersucht Markt für Messengerdienste
Messenger-Dienste erleben nicht zuletzt in der Corona-Pandemie einen enormen Boom. Aber werden auch Datenschutz und Datensicherheit eingehalten? Das Kartellamt blickt genau hin.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag einen Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung über Messenger- und Video-Dienste vorgelegt.
In dem Papier wird noch keine abschliessende Bewertung der Wettbewerbssituation vorgenommen. Vielmehr geht es vor allem um die Frage, ob Gesetzgeber und Behörden dafür sorgen sollten, dass eine Kommunikation über die verschiedenen Anbieter hinweg möglich ist. Gegenstand der Untersuchung sind Anwendungen wie WhatsApp und Facebook Messenger, FaceTime und iMessage, Google Meet, TeamViewer, Threema, Skype und Microsoft Teams, Slack, WebEx und Zoom, aber auch freie Open-Source-Apps wie BigBlueButton, Jabber und Jitsi Meet.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, verwies auf den «enormen Boom», den Messenger- und Video-Dienste während der Pandemie erlebt hätten. «Gleichzeitig haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher Bedenken wegen der Sicherheit und dem Schutz ihrer persönlichen Daten.» Das Bundeskartellamt untersuche nun, ob und in welchem Ausmass tatsächlich gegen Datenschutz und Verbraucherrechte verstossen werde. Zudem gehe seine Behörde der Frage nach, welche konkreten Auswirkungen eine unkomplizierte Kommunikation über die verschiedenen Dienste hinweg hätte, wenn also die oft geforderte Interoperabilität gegeben wäre.
Das Bundeskartellamt will kommenden Jahr einen Abschlussbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen präsentieren. Bei der Untersuchung arbeitet die Wettbewerbsbehörde mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen. In einem BSI-Papier, das parallel zu dem Zwischenbericht veröffentlicht wurde, diskutiert das Amt grundsätzlich die Funktionsweise sowie die Sicherheitsanforderungen und -eigenschaften moderner Messenger. Einen konkreten Vergleichstest der unterschiedlichen Apps hat das BSI dabei allerdings nicht vorgenommen.