Coronavirus: Die 5 wichtigsten Antworten zur Tracing-App des Bundes
Der Bund plant am 11. Mai die Lancierung einer eigenen Tracing-App zur Bekämpfung des Coronavirus. Nau.ch beantwortet die wichtigsten Fragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 11. Mai soll die Tracing-App des Bundes verfügbar sein.
- Wie funktioniert die App? Ist sie obligatorisch? Ist sie sicher?
- Nau.ch beantwortet die fünf wichtigsten Fragen.
Bald soll es so weit sein: Ab dem 11. Mai soll die Tracing-App des Bundes in den App-Stores verfügbar sein. Die App soll dem Bund helfen, Ansteckungswege des Coronavirus nachzuverfolgen und Personen, die mit infizierten Kontakt hatten, informieren.
Nau.ch beantwortet die wichtigsten Fragen zur Bundes-App.
Warum braucht es eine Tracing-App für das Coronavirus?
Aktuell befindet sich die Schweiz im Lockerungsprozess. Doch die Gefahr durch das Coronavirus besteht trotzdem weiter: Ausbrüche müssen schnell entdeckt und weitere Ansteckungen vermieden werden. Nur so können die Infektionszahlen weiter niedrig gehalten werden.
Dabei soll die App helfen: Sie soll Infektionen nachspüren (englisch Tracing) und bei der Vermeidung weiterer Ansteckungen helfen.
Wie funktioniert die Tracing-App?
Laut Marcel Salathé von der EPFL, Leiter der Expertengruppe «Digital Epidemiology» des Bundes, soll die App Bluetooth verwenden. Im Rahmen des Point de Presse des Bundesrats vom 1. Mai erklärte der Lausanner Professor die neue App.
Mittels Bluetooth erkennt das Smartphone andere Geräte in der Nähe. Die App erstellt eine Liste von Geräten, zu denen es Kontakt hatte. Bestätigt ein Nutzer in der App, dass er infiziert ist, werden die Kontakt-Geräte der letzten Tage darüber informiert.
Was passiert, wenn mir die App Kontakt zu einer infizierten Person bescheinigt?
Die App selbst gibt keine Empfehlungen. Wird man per App über den Kontakt zu einer infizierten Person informiert, erhält man eine Telefonnummer. Mit dieser erreicht man eine Kontaktperson des BAG, welche über weitere Schritte informiert.
«Bis ins Detail ist noch nicht ausdiskutiert, was dann geschieht», sagte Daniel Koch vom BAG in der Pressekonferenz vom 1. Mai. Möglich wäre, dass die Personen einen Corona-Test machen oder sich in Quarantäne begeben müssen.
Ist die App obligatorisch?
Voraussichtlich nicht. «Wir gehen davon aus, dass es freiwillig ist», sagt Marcel Salathé. Eine App-Pflicht wäre wohl schwer umzusetzen: Es besteht keine Pflicht, Smartphones zu Nutzen. Und ob eine Verpflichtung zur App-Installation im Rahmen der aktuellen «ausserordentlichen Lage» rechtmässig ist, ist fraglich.
Wie steht es um den Datenschutz?
Frühere Tracing-Programme haben für viel Kritik aus Datenschützer-Kreisen erhalten, weil sie massenhaft Standortdaten der Teilnehmenden sammelten, um diese zu analysieren. Die von ETH und EPFL mitentwickelte App für den Bund will dieses Problem vermeiden: Bei Annäherung tauschen die Smartphones lediglich eine verschlüsselte, anonymisierte ID via Bluetooth aus. Die App untersucht also nicht den Standort, sondern nur die Bluetooth-Kontakte lokal auf dem Gerät.
Erst, wenn eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist, teilt sie ihre ID mit einem Speicher des Bundes. Dieser wird von allen Smartphones mit der App regelmässig abgefragt. Findet ein Smartphone eine übereinstimmende ID, wird der Nutzer informiert.