Datenschutzaktivist geht gegen Werbe-ID auf Anroid-Handys vor
Der Wiener Datenschutzaktivist Max Schrems hat eine Klage gegen Google eingereicht. Nutzer von Android-Telefonen sollen ohne deren Zustimmung verfolgt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Datenschutzaktivist Max Schrems hat eine Klage gegen Google eingereicht.
- Nutzer sollen ohne ihre Zustimmung durch illegale Werbe-IDs verfolgt werden.
- Die Datenschutzorganisation ist bekannt für ihre Auseinandersetzungen mit Tech-Giganten.
Der Wiener Datenschutzaktivist Max Schrems hat in Frankreich eine Klage gegen Google eingereicht. Er wirft dem US-Tech-Giganten vor, Nutzer von Android-Telefonen ohne deren Zustimmung illegal zu verfolgen. Das teilte die österreichische Datenschutzorganisation Noyb am Mittwoch mit und bestätigte damit einen Bericht der britischen Tageszeitung «Financial Times».
Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android generieren eindeutige Werbe-IDs. Diese ermöglichen es Google und Drittanbietern, das Surfverhalten der Nutzer zu verfolgen, um sie gezielt mit Werbung anzusprechen.
Google soll die Anwender nicht ausdrücklich um Erlaubnis gebeten habe, bevor die Werbecodes erstellt und gespeichert worden sein. So argumentiert Schrems' Datenschutzorganisation Noyb in einer Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL. Dies seien «illegale Operationen».
Zuvor hatte Noyb bereits rechtliche Schritte eines privaten Anwenders gegen die Werbe-ID auf den iPhones von Apple unterstützt. Der Fall wird derzeit von den österreichischen und spanischen Datenschützern geprüft.
Der US-Konzern hat die Vorwürfe von Noyb als «sachlich unzutreffend» zurückgewiesen. Apple verweist auf weitreichende Möglichkeiten, das Tracking des Benutzerverhaltens für personalisierte Werbung zu unterbinden.
Mit dem Betriebssystem iOS 14.5, das in den kommenden Wochen erwartet wird, baut Apple die Zustimmungspflicht für jede Form von Tracking weiter aus. Dies hat zu Beschwerden von Werbe-Giganten wie Facebook geführt hat.
Datenschutzregeln sollen erzwungen werden
Noyb forderte nun die französische Datenschutzbehörde auf, eine Untersuchung über Googles Tracking-Praktiken einzuleiten. Und das Unternehmen zu zwingen, die Datenschutzregeln einzuhalten. Gleichzeitig forderte der Verein die CNIL auf, Geldstrafen gegen Google zu verhängen, wenn dem Tech-Giganten ein Fehlverhalten nachgewiesen werde.
Schrems betonte, die versteckte ID ermögliche es Google und allen Apps auf dem Telefon, Nutzerinnen und Nutzer zu verfolgen. Und Informationen über das Online- und Offlineverhalten zu kombinieren. Die Verwendung dieser Tracker verlange klar eine Zustimmung der Anwender, welche Google jedoch nicht einfordere.
Max Schrems ist bekannt für seine Auseinandersetzungen
Schrems ist vor allen durch seine Auseinandersetzung mit Facebook bekannt geworden. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat er dabei zwei spektakuläre Erfolge erzielt. Diese betreffen den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union.
Im Oktober 2015 kippte der EuGH auf Schrems Betreiben die EU-US-Datenschutzvereinbarung «Safe Harbor». Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung «Privacy Shield» zu Fall.