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Schrems vs. Facebook vor Oberstem Gerichtshof Österreichs

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Österreich,

Verstösst Facebook bei der Bearbeitung und Weitergabe von Nutzerdaten gegen Datenschutzregeln? Das soll nun der Oberste Gerichtshof in Österreich klären. Für Aktivist Schrems ein Etappensieg.

Auf dem Bildschirm eines iPhones wird die App von Facebook angezeigt. Foto: Fabian Sommer/dpa
Auf dem Bildschirm eines iPhones wird die App von Facebook angezeigt. Foto: Fabian Sommer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rechtsstreit des Wiener Datenschutzaktivisten Max Schrems mit Facebook landet vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich.

Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA am Montag berichtete, haben sowohl Facebook als auch Max Schrems Rechtsmittel gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) eingelegt, Schrems habe den Obersten Gerichtshof gebeten, den Fall zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verweisen, teilte die Datenschutzorganisation noyb am Montag mit.

Schrems hat vor dem EuGH im Laufe seiner Auseinandersetzungen mit dem US-Konzern bereits zwei spektakuläre Erfolge erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betreffen. Im Oktober 2015 kippte der EuGH auf Schrems' Betreiben die EU-US-Datenschutzvereinbarung «Safe Harbor». Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung «Privacy Shield» zu Fall.

Im aktuellen Rechtsstreit geht es unter anderem um die Frage, ob Facebook-Nutzer dem US-Netzwerk eine Einwilligung erteilt oder mit dem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen haben, da Facebook als mutmassliche Leistung Werbung anbietet. Die beiden Dinge sind in der DSGVO verschieden geregelt. Facebook ist der Auffassung, dass die Nutzer einen Vertrag abschliessen, da sie personalisierte Werbung erhalten. Daher sei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur eingeschränkt anwendbar.

Der Datenschutzverein noyb verwies darauf, dass die DSGVO sehr strenge Regeln für die Einwilligung habe. «Nutzer müssen vollständig informiert werden, die freie Wahl haben, ja oder nein zu sagen, und sie müssen in der Lage sein, jeder Art der Verarbeitung ausdrücklich zuzustimmen.» Ausserdem könnten Nutzer ihre Einwilligung jederzeit kostenlos zurückziehen. «Verträge sind jedoch Sache des nationalen Rechts und in der Regel viel flexibler. Nutzer müssen einen Vertrag nicht verstanden haben, um daran gebunden zu sein. Details können in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) versteckt sein und die geben Nutzern üblicherweise keine Wahl.»

Die bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen stellten sich an die Seite von Facebook. Das Zivil-Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte auch das OLG. Das OLG Wien geht auch in seinem Urteil von einem Vertrag aus mit der Begründung, Nutzer erhielten Werbung, man dürfe die Daten dafür also verarbeiten.

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