84 Verfahren wegen Beifall im Netz nach Hanauer Anschlag
Der rechtsextreme Anschlag in Hanau (D) hatte im Internet zahlreiche Befürworter. Dagegen wurden nun insgesamt 84 Verfahren eingeleitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Anschlag in Hanau (D) sind 84 Verfahren eröffnet worden.
- Diese betreffen befürwortende Kommentare im Internet.
- Am 19. Februar hatte ein Deutscher mehrere Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen.
Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau (D) sind einem Zeitungsbericht zufolge zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen befürwortender Kommentare im Internet eingeleitet worden. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität habe 84 Verfahren angestrengt, sagte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn den VRM-Zeitungen.
Fünfsinn nannte die sympathisierenden Äusserungen im Netz «unerträglich». Allerdings werde man die Tatverdächtigen nur in einigen wenigen Fällen identifizieren können. «Die fehlende Vorratsdatenspeicherung wirkt sich zweifelsohne negativ auf die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden aus», beklagte er.
Psychisch kranker Täter erschiesst neun Menschen
Bei dem Anschlag hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19. Februar neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Weitere Menschen wurden verletzt.
Der Sportschütze soll auch seine Mutter getötet haben, bevor er sich selbst das Leben nahm. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte er eine rassistische Gesinnung und war psychisch krank.