Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen
Der Hauptangeklagte im Pariser Terror-Prozess, Salah Abdeslam, legt keine Berufung gegen das Urteil ein. Er muss eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Salah Abdeslam legt keine Berufung gegen das Pariser Terror-Urteil ein.
- Auch die weiteren Angeklagten verzichten darauf.
- Abdeslam war Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Nach den Urteilen im Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 wird es keine Berufungsverfahren geben.
Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch die anderen Verurteilten hätten Berufung eingelegt, sagte Staatsanwalt Rémy Heitz am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Da auch die zuständigen Staatsanwälte keine Berufungsanträge gestellt hätten, hätten die Urteile des Pariser Gerichts nun «endgültigen Charakter erlangt». Die zehntägige Berufungsfrist war am Montag um Mitternacht abgelaufen.
Härteste Strafe in Frankreichs Recht
Im Prozess zu den Anschlägen vom November 2015 war Abdeslam Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die kaum verkürzt werden kann. Dies ist die härteste Strafe, die das französische Recht ermöglicht. Der 32-Jährige ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos.
Die 19 übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Nur 14 von ihnen waren im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft.
Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Fussballstadion Stade de France und auf Strassencafés hatten die dschihadistischen Täter am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.