Der mutmassliche Islamist Sami A. bleibt vorerst in Tunesien. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (D) sieht keine Gefahr des Tunesiers in seiner Heimat.
Der Haupteingang zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hebt das Abschiebeverbot für Sami A. auf. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurz vor der Abschiebung von Sami A. hat das Bamf ein Abschiebeverbot verhängt.
  • Das Verwaltungsgericht in Gelsenkrichen (D) hebt es vorläufig auf.
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Die Stadt Bochum muss den abgeschobenen mutmasslichen Islamisten Sami A. bis auf weiteres nicht aus Tunesien zurückholen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (D) hervor, mit dem die Richter heute Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) folgten. Mit seiner Entscheidung hob das Gericht das Abschiebeverbot für A. vorläufig auf.

Zur Begründung erklärte das Gericht, die Gefahr der Folter und der unmenschlichen Behandlung des Tunesiers in seinem Heimatstaat sei nicht mehr wahrscheinlich. Hintergrund ist eine vom Bamf vorgelegte entsprechende Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin vom 29. Oktober.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Tags zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen noch ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung änderte das Gericht nun mit seinem Beschluss heute Mittwoch ab. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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