Die AfD konnte den Vizepräsidenten-Posten des Bundestags erneut nicht besetzen. Die Nicht-Wahl sieht die Partei als undemokratische Ausgrenzung an.
Bundestag
Paul Viktor Podolay (AfD), der für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten kandidiert, schaut bei einer Sitzung des Bundestages auf sein Smartphone. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AfD konnte den Posten des Bundestags-Vizepräsidenten erneut nicht besetzen.
  • Kandidat Paul Viktor Podolay erhielt auch heute zu wenig Stimmen.
  • Vor Podolay sind bereits drei andere Kandidaten gescheitert.
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Die AfD ist im Bundestag erneut mit dem Versuch gescheitert, den Posten eines Vizepräsidenten zu besetzen. Ihr Abgeordneter Paul Viktor Podolay erhielt am Donnerstag nicht die nötige Zahl der Stimmen.

Ende September war er bereits im ersten Wahlgang durchgefallen. Im zweiten Wahlgang bekam der 73-Jährige jetzt statt der erforderlichen 355 nur 189 Ja-Stimmen. 430 Abgeordnete stimmten mit Nein, 19 enthielten sich.

Drei weitere Kandidaten bereits gescheitert

Vor Podolay hatten sich für die AfD schon drei andere Kandidaten – Albrecht Glaser, Mariana Harder-Kühnel und Gerold Otten – erfolglos – um den Vizepräsidentenposten beworben.

Albrecht Glaser
Albrecht Glaser (AfD) spricht bei der 113. Sitzung des Bundestages. (Archivbild) - keystone

Sie alle waren jeweils dreimal bei den Abstimmungen durchgefallen. Eigentlich steht jeder Fraktion ein Vizepräsidentenposten zu, sie muss für ihren Kandidaten aber eine Mehrheit bekommen.

Aus Sicht der AfD ist die Nicht-Wahl ihrer Kandidaten ein undemokratischer Akt der Ausgrenzung. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen begründen ihr Nein teils mit der politischen Einstellung und mit früheren Äusserungen der Kandidaten, teils mit ihrer generellen Ablehnung der AfD.

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