Änderung des Geschlechtseintrags in Tschechien künftig ohne OP
Das tschechische Verfassungsgericht hat zugunsten von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen entschieden.
Eine rechtliche Geschlechtsänderung müsse in Tschechien künftig ohne Sterilisation und chirurgische geschlechtsangleichende Massnahmen möglich sein, entschieden die Richter am Dienstag in Brünn (Brno). Die bisherigen gesetzlichen Anforderungen stünden im Gegensatz zum Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und verletzten die Menschenwürde der Betroffenen.
Geklagt hatte eine Person, die sich als Mann identifiziert, obwohl ihr bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugeordnet wurde. Die Richter gaben dem Gesetzgeber bis Mitte nächsten Jahres Zeit, um die verfassungswidrigen Vorschriften zu ändern. Innenminister Vit Rakusan schrieb bei der Plattform X, er sei über die Entscheidung des Verfassungsgerichts sehr froh. Die bisherige Regelung habe keinen Platz im Europa des 21. Jahrhunderts. Das Justizministerium erklärte, man arbeite seit zwei Jahren an einer Novelle.
In Deutschland hatte der Bundestag Mitte April grünes Licht für ein neues Selbstbestimmungsgesetz gegeben. Es sieht vor, dass Menschen ab dem 1. November die entsprechende Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten vorzulegen, soll entfallen.