Geschlechtseintrag in Deutschland bald leichter zu ändern
In Deutschland wird das «Selbstbestimmungsgesetz» mit einem Entwurf konkreter. Eine einfache Regelung für die Geschlechtsänderung soll eingeführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pläne um das «Selbstbestimmungsgesetz» in Deutschland werden konkreter.
- Zudem soll die Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens leichter sein.
- Das Gesetz richtet sich an nicht-binäre, trans- und intergeschlechtliche Menschen.
Die Pläne um ein in Deutschland geplantes «Selbstbestimmungsgesetz» zur leichteren Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens werden mit einem Entwurf konkreter. Die deutsche Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte in einer Mitteilung: «Mit dem Selbstbestimmungsgesetz führen wir eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrages ein.»
Sie veröffentlichte das Papier am Dienstag gemeinsam mit Justizminister Marco Buschmann (FDP). Nun können die Verbände bis Ende Mai eine Stellungnahme dazu bei den Ministerien einreichen.
Geschlecht und Vornamen selbst festlegen
Die Parteien der «Ampel»-Koalition (SPD/FDP/Grüne) hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen können. Und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüsste die Veröffentlichung des Entwurfs. Mara Geri aus dem Bundesvorstand sagte: «Betroffene und ihre Interessensvertretungen haben seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schritt gewartet. Dieser hat sich mehrfach verschoben.» Der Verband wolle die Regelungen nun genau analysieren.
«Trans» umfasst den Ministerien zufolge Personen, die sich nicht (nur) mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei Geburt zugewiesen wurde. «Inter» bedeutet angeborene körperliche Merkmale: «die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen». «Nicht-Binär» wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.