Andrea Nahles will Einigung mit CDU bei Abtreibungswerbung
SPD-Chefin Nahles hofft auf eine Lösung zum Werbeverbot von Schwangerschaftsabbruch. Die Union bremste bislang stets bei dem Thema.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Paragraf 291a verbietet Ärzten sämtliche Verbreitung von Informationen zur Abtreibung.
- Die SPD hofft auf eine Einigung mit der CDU/CSU zu diesem Thema.
Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit der neuen CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und auf eine rasche Einigung beim Streitthema Werbeverbot für Abtreibungen. «Wir werden sehen, wie sich die Union jetzt positioniert», sagte Nahles heute Sonntag am Rande der SPD-Europadelegiertenversammlung in Berlin.
Bereits heute Sonntagabend wollten Nahles und Kramp-Karrenbauer erstmals ausführlicher über inhaltliche Fragen sprechen, sagte die SPD-Chefin weiter. «Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.»
Das Thema Paragraf 219a sei «sicher ein schwieriges Thema», räumte Nahles ein. «Aber ich schaue mit Optimismus auf die neue Woche.» Kramp-Karrenbauer lehnt eine Änderung des Paragrafen 219a ab. Der Paragraf aus dem Strafgesetzbuch untersagt die Veröffentlichung von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Die Bestrafung sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Dabei reicht allein den Hinweis auf geeignete Mittel und Verfahren.
Kompromiss zum Paragrafen 219a
Nahles hatte kürzlich eine Lösung vor Weihnachten angekündigt. Bis Dienstag soll ein konkreter Vorschlag der SPD auf dem Tisch liegen, der in der Bundestagsfraktion diskutiert werden soll. Ursprünglich hatte die SPD ebenso wie Linke und Grüne die Abschaffung des Paragrafen 219a angestrebt. Schliesslich entschlossen sich die Sozialdemokraten aber, mit der Union nach einem Kompromiss zu suchen.
Nach einem Bericht der «Bild am Sonntag» soll bei einem Koalitionsausschuss am Mittwochabend eine Einigung beim Paragrafen 219a gefunden werden.
Der Koalitionsstreit schwelt bereits seit Monaten. Auslöser der Debatte war ein Gerichtsurteil: Das Amtsgericht Giessen hatte die Ärztin Kristina Hänel wegen des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt, das Landgericht bestätigte den Richterspruch. Während die SPD eine Lösung fordert, bremst die Union bei dem Thema.