Anwältin: Inzest-Täter Fritzl will nicht entmündigt werden

Keystone-SDA
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Österreich,

Der 89-jährige Inzest-Täter Josef Fritzl stemmt sich laut seiner Anwältin gegen ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters.

Der Angeklagte Josef Fritzl, Mitte, am 19. März 2009 am vierten Verhandlungstag im Landesgerichtsgebäude in St. Pölten, Österreich. In einer erstaunlichen Wendung der Ereignisse bekannte sich der 73-Jährige, der sieben Kinder mit einer Tochter gezeugt hat, die er 24 Jahre lang in einem schäbigen Keller gefangen gehalten hatte, am Mittwoch, den 18. März 2009, in allen Anklagepunkten schuldig, nachdem er die aufgezeichnete Aussage seiner Tochter gehört hatte. - keystone

«Er will keinen Vormund», sagte Verteidigerin Astrid Wagner am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Der als «Monster von Amstetten» bekanntgewordene Österreicher leide zwar an einer beginnenden Demenz und habe manchmal Wahnvorstellungen, doch er sei noch in der Lage, sich einen eigenen Willen zu bilden, sagte die Juristin. Sie kündigte einen Einspruch gegen das Verfahren an, damit es abgebrochen wird. Zuvor hatte die «Kronen Zeitung» über die mögliche Entmündigung berichtet.

Fritzl verbüsst eine lebenslange Haftstrafe. In der niederösterreichischen Kleinstadt Amstetten hatte er 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Vor kurzem durfte er vom Massnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln. Laut Wagner wurde das Verfahren zur Bestellung einer Erwachsenenvertretung von der Staatsanwaltschaft angeregt und vom Bezirksgericht Krems in Niederösterreich eingeleitet. Beide Behörden beantworteten Anfragen am Sonntag nicht. Ähnlich der sogenannten rechtlichen Betreuung in Deutschland ist die Erwachsenenvertretung in Österreich für Personen vorgesehen, deren Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt ist, oder die ihre Angelegenheiten nicht selbst erledigen können. Fritzl sei aber mittellos und habe im Gefängnis auch keine Geschäfte zu erledigen, argumentierte Wagner. Deshalb sei die Massnahme nicht notwendig.

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