Arbeitsministerium ruft zu regelmässigem Lüften als Corona-Schutz auf
Angesichts der wieder kühler werdenden Temperaturen hat das Bundesarbeitsministerium zu regelmässigem Lüften in Büros, Gewerberäumen und Geschäften aufgerufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber sollen Raumluftanlagen wenn nötig nachrüsten.
Die «AHA-Regel» für Abstand, Hygiene und Alltagsmasken zum Schutz vor Corona-Infektionen müsse jetzt um ein «L» ergänzt werden, erklärte Arbeits-Staatssekretär Björn Böhning am Donnerstag in Berlin. Arbeitgeber und Geschäftsinhaber sollten raumlufttechnische Anlagen zudem wenn nötig nachrüsten.
Dazu von der Bundesregierung beschlossene Empfehlungen sind zwar nicht verbindlich, sollen aber «mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention» schaffen und «eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten» bieten. Für technische Anlagen sei der Grundsatz «mehr Frischluftzufuhr, weniger Umluft» das Gebot der Stunde.
Grundsätzlich müssten wegen des Infektionsschutzes alle Räume regelmässig und intensiv gelüftet werden, «die von mehreren Personen nicht nur kurzzeitig gleichzeitig benutzt werden», heisst es in den Empfehlungen. Die Betriebszeiten von Lüftungsanlagen sollten verglichen mit dem Normalbetrieb verlängert und ihre Betriebsparameter optimiert werden.
Dort, wo solche Anlagen nicht zu 100 Prozent mit Frischluft arbeiten, sollen effektivere Filter eingesetzt werden, nach Möglichkeit sogenannte Hochleistungsschwebstofffilter. Arbeits- und Gesundheitsschutzbehörden werden aufgerufen, Betriebe intensiver zu beraten und Verstösse gegen bestehende Vorschriften konsequent zu ahnden.
«Wenn eine hohe Belegungsdichte in Gebäudeinnenräumen nicht vermieden werden kann, empfiehlt die Bundesregierung, insbesondere bei mit Fenstern gelüfteten Räumen, die Nutzung von CO2-Messgeräten, damit rechtzeitig notwendige Lüftungsmassnahmen erkannt und eingeleitet werden können», heisst es in dem Text weiter. Zudem könnten zusätzliche Raumluftfilter zum Einsatz kommen.