Laut einem Kriminologen kommt es etwa im Rahmen von partnerschaftlichen Trennungen und Konflikten zu Haustier-«Entführungen».
Hund
Ein Hund an der Leine. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Grossbritannien drohen Haustier-Entführern bis zu fünf Jahre Haft.
  • Eine solche Forderung sei «gar nicht so abwegig», meint ein Schweizer Experte.
  • Unter anderem bei Trennungen kommt es vor, dass Tiere unerlaubt mitgenommen werden.
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Für viele sind Haustiere wie Familienmitglieder. Der grösste Albtraum: dass den Vierbeinern etwas zustösst.

Diese Sorge nimmt sich der britische Abgeordnete und Haustier-Besitzer George Freeman zu Herzen. Im Parlament wirbt er für ein neues «Haustier-Entführungsgesetz». So solle man sich für die Schwächsten im Land einsetzen. Mit dem neuen Gesetz sollen Täter hart bestraft werden – Entführern drohen bis zu fünf Jahre hinter Gittern.

Tiere werden teils bei Trennungen entführt

Und wie sieht es in der Schweiz aus? «Auf den ersten Blick ist eine solche Forderung ungewöhnlich», sagt der Schweizer Kriminologe Dirk Baier gegenüber Nau.ch. Allerdings nehme die gesellschaftliche Diskussion zum Thema Tierschutz und Tierrechte immer stärker zu. Bedenke man dies, «ist auch ein Haustier-Entführungsgesetz gar nicht so abwegig».

Denn: Auch in der Schweiz werden immer wieder Haustiere entführt – etwa wenn sich ein Liebespaar trennt, wie Baier sagt.

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In Grossbritannien könnten Haustier-Entführer bald mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
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Während der Pandemie war es vermehrt zu Haustier-Diebstählen gekommen.
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Kriminologe Dirk Baier findet: Ein solches Gesetz sei gar nicht so abwegig.
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In der Schweiz bräuchte es ein solches allerdings aus seiner Sicht nicht.
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Denn bei Haustier-Diebstählen würden andere Artikel des Strafgesetzbuches greifen.

Daniela Fischer, Fachanwältin für Familienrecht SAV, bestätigt gegenüber Nau.ch, dass Tiere ein Streitpunkt bei einer Trennung sein können. Sie führt aus: «Dazu gehören auch die Fragen, wem das Tier nach der Trennung gehört und wie es mit dem Tier weitergeht.»

Allerdings betont Fischer, die nebenbei im Tierrecht tätig ist, dass ein Tier strafrechtlich gesehen nicht entführt werden könne. Man spreche in so einem Fall eher von einer Sachentziehung.

Rache kann ein Grund für Tier-Diebstahl sein

Die Gründe, weshalb jemand unberechtigterweise ein Tier mitnimmt, sind unterschiedlich. Fischer erklärt: «Häufig dürfte Rache durchaus ein Thema sein. Sicherlich aber nicht von der Hand gewiesen werden kann auch, dass dem Nichteigentümer-Partner dennoch viel am Tier liegt.»

Falls also der Partner, dem das Tier nicht gehört, es mitnimmt, kann dies gemäss Fischer juristische Folgen haben. Er oder sie kann gerichtlich dazu gezwungen werden, das Tier zurückzugeben. Zudem ist auch ein strafrechtliches Vorgehen möglich.

Paar
Ein Paar streitet. (Symbolbild) - pexels

Valide Daten zu dem Thema liegen nicht vor. Weder in der Schweiz noch im Ausland.

Eine englische Studie nennt in Bezug auf Diebstahl von Hunden aber eine nicht geringe Zahl – fast 2000 im Jahr 2017. Gerade in Partnerschaften, in denen es zu schwerer Gewalt kommt, wird ausserdem häufig Gewalt gegen Tiere ausgeübt. «71 Prozent der Überlebenden von häuslicher Gewalt berichten, dass ihre Partner Tiere getötet, verletzt oder bedroht haben», zitiert Kriminologe Baier.

Anlass, um das Thema anzuschauen

Beide Zahlen können aber nicht einfach auf die Schweiz übertragen werden, sagt Baier. Sie beziehen sich auf eine sehr spezifische Gruppe. Aber: «Die Studien geben zumindest Anlass, sich diese Themen auch einmal genauer in der Schweiz anzusehen», so der Experte weiter.

Oftmals werde ein Haustier «auch bewusst zur Schädigung der Partnerin oder des Partners» entführt. Auch die Entführung von Haustieren durch fremde Personen kommt immer wieder vor. «Im Schweizer Tierschutzgesetz gibt es bislang keinen Artikel hierzu», erklärt Baier. Das bedeute aber nicht, dass Täterinnen oder Täter nicht bestraft würden.

Haben Sie Haustiere?

«Ich gehe davon aus, dass solch ein Tier-Diebstahl wie ein gewöhnlicher Diebstahl juristisch behandelt würde», sagt Baier. «Was nach Artikel 139 Strafgesetzbuch bedeutet, dass eine Geldstrafe bis hin zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe als Sanktion denkbar wäre.»

Aus seiner Sicht bräuchte es derzeit ein solches Gesetz, wie von George Freeman gefordert, in der Schweiz nicht. «Eben weil andere Artikel des Strafgesetzbuches greifen.»

Entführungsfälle auch in der Schweiz

Ein berühmter Fall von Haustier-Entführung passierte erst kürzlich. So wurde vor einem Monat am Bahnhof Oerlikon ZH in aller Öffentlichkeit ein Chihuahua geklaut. Der Besitzer machte sich grosse Sorgen.

Chihuahua
Dreister geht es nicht: Am Dienstagabend klaute ein Unbekannter am Bahnhof Oerlikon ZH einen Chihuahua.
Chihuahua
Später stolzierte er mit dem Hündchen auf dem Arm durch die Gegend.
Chihuahua
Das Herrchen war krank vor Sorge. Die Stadtpolizei Zürich nahm die Ermittlungen auf.

Die Geschichte hatte allerdings ein Happy End. Das Hündchen wurde wieder gefunden und mit seinem Herrchen vereint.

Eine Katze im Kanton Aargau wurde gar schon mehrmals entführt. Das Problem: Sie macht es sich immer wieder am Bahnhof von Gränichen im Wynental gemütlich. Fünf Männer haben sie von dort aus unter anderem einmal in einen Zug mitgenommen.

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