Ausländische Bahnen sollen Züge in die Schweiz anbieten dürfen

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Belgien,

Die EU und die Schweiz verhandeln über eine Aktualisierung des Landverkehrsabkommens, wobei die EU eine teilweise Liberalisierung des internationalen Bahnverkehrs fordert.

Bahn
Die EU fordert von der Schweiz, dass der internationale Bahnverkehr teilweise liberalisiert wird. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Rahmen der Gespräche über die künftigen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) wird über die Aktualisierung des bestehenden Landverkehrsabkommen verhandelt. Die EU fordert von der Schweiz, dass der internationale Bahnverkehr teilweise liberalisiert wird. Die Schweiz will ihrerseits Ausnahmen für den Strassen- und Schienenverkehr sichern.

Betroffen vom Landverkehrsabkommen ist sowohl der Personen- als auch der Güterverkehr. Das aktualisierte Abkommen soll unter anderem die dynamische Rechtsübernahme wie auch die Mechanismen zur Streitbeilegung regeln.

Aufgrund der offenen institutionellen Fragen lasse die EU die Schweiz zurzeit nicht als gleichberechtigtes Mitglied bei der Europäischen Eisenbahnagentur ERA zu, schreibt der Bundesrat in einem Faktenblatt. Deshalb sei die Schweiz auf Übergangslösungen angewiesen. Ohne diese würde die Zulassung von Rollmaterial im grenzüberschreitenden Verkehr wesentlich erschwert und verteuert.

Ausländische Bahnen könnten in Zukunft in CH fahren

Neu würden ausländische Bahnunternehmen die Möglichkeit erhalten, internationale Verbindungen in die Schweiz anzubieten. Dabei müssten sie sich an gewisse Sozialstandards halten, fordert der Bundesrat. Zudem soll die Schweiz die Hoheit über die Vergabe der Trassen behalten.

Umgekehrt sollen schweizerische Bahnen auch Züge ins Ausland anbieten dürfen. Heute sind solche Verbindungen ausschliesslich in Kooperation mit einer ausländischen Bahngesellschaft möglich.

Nicht von den Verhandlungen betroffen sei der rein inländische Bahnverkehr, halten beide Partner in ihren Mandaten fest. Zudem dürfte der nationale Verkehr aufgrund des Abkommens nicht beeinträchtigt werden, heisst es im Schweizer Mandat weiter.

Sowohl der Taktfahrplan, die Tarifintegration als auch die Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene würden garantiert werden. Unter dem Begriff der Tarifintegration ist zu verstehen, dass die Preise im öffentlichen Verkehr in Tarifverbunden geregelt sind und es keine Preiskonkurrenz zwischen den Verkehrsbetrieben gibt.

Strassenverkehrsregelungen bleiben bestehen

Im Bereich des Strassenverkehrs möchte der Bundesrat gewisse Regelungen beibehalten. So dürfen die Strassenkapazitäten zur Alpendurchquerung nicht ausgebaut werden. Der sich in Bau befindende zweite Gotthard-Strassentunneltunnel könnte damit nicht für einen Spurenausbau genutzt werden.

Zudem sollen auf Schweizer Strassen weiterhin höchsten 40 Tonnen schwere Lastwagen zulässig sein. In der EU wird die Zulassung von Fahrzeugen mit 60 Tonnen – sogenannte Gigaliner – diskutiert. Solche Fahrzeuge sind bereits in Ländern wie Schweden oder Finnland zugelassen.

Weiter soll das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen bleiben. Auch dürften im Ausland angemeldete Fahrzeuge weiterhin nur grenzüberschreitende Transporte von Personen und Gütern anbieten und nicht solche mit Start und Ziel in der Schweiz.

Kommentare

User #4288 (nicht angemeldet)

Da will man Meinungen ,wenn sie einem nicht passen bringt man sie auch nicht .Also Meinungen werden passend gemacht ! Demokratie

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