Belgien muss Corona-Einschränkungen aufheben

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Belgien,

Die belgische Regierung muss in den nächsten 30 Tagen die strengen Corona-Einschränkungen wieder aufheben. Das entschied ein Gericht der Hauptstadt Brüssel.

Coronavirus
Studenten versammeln sich zum Protest gegen die Isolation wegen des Coronavirus in Brüssel, Belgien, 11. März 2021. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Belgien gelten derzeit sehr strenge Corona-Einschränkungen.
  • Wegen unzureichender Rechtsgrundlage muss aber nun die Regierung die Massnahmen aufheben.
  • Dies entschied ein Gericht in Brüssel nach einer Klage der Liga für Menschenrechte.

Belgien muss nach einem Gerichtsurteil wegen unzureichender Rechtsgrundlage innerhalb von 30 Tagen alle Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen.

Dies habe ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage der Liga für Menschenrechte entschieden. Das berichteten am Mittwoch mehrere Medien. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Urteil.

Entscheidungen während der Pandemie hätten keine Rechtsgrundlage

Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen Wochen verklagt. Denn die Entscheidungen während der Corona-Pandemie hätten keine Rechtsgrundlage. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5000 Euro täglich.

Coronavirus - Belgien
Menschen gehen mit Mund-Nase-Bedeckung in einem Park in Brüssel, Belgien, spazieren. - dpa

Falls es nicht umgesetzt wird, sieht das Urteil jedoch maximal 200'000 Euro. Der flämischen Zeitung «De Standaard» zufolge kann der belgische Staat Berufung einlegen. Diese hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Harte Corona-Regeln

Derzeit gelten im Land strenge Corona-Regeln. Belgierinnen und Belgier dürfen nur mit einer Person ausserhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske treffen. Shoppen geht nur mit Termin.

Restaurants, Kneipen und Cafés sind ohnehin seit Monaten geschlossen. Im ganzen Land gilt schon lange eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem darf man ohne triftigen Grund weder nach Belgien ein, noch aus dem Land ausreisen.

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