Ungeimpften Beschäftigten, die wegen Corona in Quarantäne müssen, droht Berichten zufolge ab dem 11. Oktober der Verlust der staatlichen Entschädigung für entgangenen Lohn.
Impf-Drive-In in Berlin
Impf-Drive-In in Berlin - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsminister beraten am Mittwoch über geplante Massnahme.
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Ein Beschlussentwurf für die Beratungen der Gesundheitsminister sieht dem «Handelsblatt» zufolge vor, dass Menschen dann keine Entschädigung mehr gewährt werden soll, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einer Quarantäne keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung vorliegt.

Ausnahmen solle es für jene geben, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne-Anordnung keine Impfempfehlung vorlag. «Gleiches gilt, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der Covid-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird», zitiert das «Handelsblatt» aus dem Vereinbarungsentwurf. Als solche stuft das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise hohes Fieber oder bestimmte Vorerkrankungen ein.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beraten am Mittwoch über die geplante Massnahme. Auch nach Angaben des Portals «Business Insider» halten die Länder den 11. Oktober als Datum für die neue Massnahme für sinnvoll. Die 16 Bundesländer hätten sich in einer vertraulichen Runde der Chefs der Staats- und Senatskanzleien Ende vergangener Woche darauf geeinigt, dass bundesweit einheitlich Ungeimpfte im Quarantänefall keine Entschädigung mehr für Lohnausfall bekommen sollen.

Ab dem 11. Oktober wird es die kostenlosen Schnelltests nicht mehr geben. Damit soll der Druck auf Ungeimpfte weiter erhöht werden, sich doch noch impfen zu lassen.

Dem Infektionsschutzgesetz zufolge bekommen Menschen, die auf behördliche Anweisung in häusliche Isolation müssen, dadurch nicht arbeiten können und keinen Lohn mehr erhalten, eine staatliche Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls.

Keine Entschädigung erhält laut Gesetz allerdings, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, nicht zuletzt wegen der geringeren Menge an verfügbarem Corona-Impfstoff. Zuständig für die Angelegenheit sind die Länder. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon unabhängig, sie wird bei einer Corona-Erkrankung bezahlt.

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