Bundeskriminalamt warnt vor Betäubungsmittel THC in Nahrung
Produkte aus der Hanfpflanze liegen im Trend. Im Netz werden dabei auch Süssigkeiten angeboten, die bei Verzehr eine berauschende Wirkung haben. Eine Gefahr für Kinder, sagen Experten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Lebensmitteln mit natürlichem Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC).
«Insbesondere für Kinder bergen die hier bekannt gewordenen Produkte unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren», teilt die Polizeibehörde in Wiesbaden mit.
Natürliches THC ist als Betäubungsmittel eingestuft. Beim Verzehr haben die genannten Lebensmittel berauschende Wirkung. Das BKA verweist auf aktuelle Meldungen aus Irland, den USA und Kanada, wo es nach dem Konsum von n zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern gekommen sein soll.
Süsses, Chips und Cornflakes
THC-haltige Lebensmittel werden etwa in Online-Shops zum Kauf angeboten. Der Erwerb ist in Deutschland illegal. Zumeist handelt es sich um Süssigkeiten, Chips und Cornflakes, deren Verpackungen bekannten Markenprodukten nachempfunden sind. «Kinder können diese dadurch leicht verwechseln und beim Konsum schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden», schrieb das BKA.
Polizei- und Zolldienststellen haben dem bisher 25 Sicherstellungen von THC-haltigen Fruchtgummis und anderen Lebensmitteln aus 11 Bundesländern gemeldet. In Laboruntersuchungen der in Deutschland beschlagnahmten Waren wurde laut BKA bisher ausschliesslich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen.
Synthetische Cannabinoide in Fruchtgummis
In Schweden und Irland seien aber laut Institut für Therapieforschung (IFT) in München auch Fruchtgummis sichergestellt worden, die mit «Neuen Psychoaktiven Stoffen» (NPS) versetzt waren. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Herstellung und Handel sind strafbar, auch der Besitz ist strafbar.