Bundesregierung verschärft Kontrolle ausländischer Gelder

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Deutschland,

Die Bundesregierung führt künftig schärfere Kontrollen ausländischer Gelder an radikale Moscheen-Gemeinden durch.

Zentralmoschee der DITIB in Köln
Gläubige stehen vor der Zentralmoschee der DITIB. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausländische Gelder an radikale Moschee-Gemeinden werden künftig strenger kontrolliert.
  • Dies sei eine Reaktion auf die Flüchtlingskrise 2015.

Die Bundesregierung hat einem Medienbericht zufolge die Kontrolle ausländischer Gelder für radikale Moschee-Gemeinden in Deutschland verschärft. Berlin ersucht Saudi-Arabien, Kuwait, Katar und andere Staaten seit dem Frühjahr darum, beabsichtigte Spenden oder staatliche Zuwendungen an religiöse Einrichtungen in Deutschland zuvor dem Auswärtigen Amt zu melden, wie der Rechercheverbund aus NDR, WDR und «Süddeutscher Zeitung» (Freitagsaugabe) berichtete. Unter Beteiligung von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) würden dann Absender und Empfänger überprüft.

Hintergrund der Regelung ist demnach ein geheimer Bericht einer Arbeitsgruppe im Terrorismus-Abwehrzentrum in Berlin. Die AG «Transnationale Aspekte» hatte dem Bericht zufolge im Herbst 2015 als Reaktion auf die Flüchtlingskrise entschieden, «salafistische Missionierungsaktivitäten aus den arabischen Golfstaaten» verstärkt zu überwachen.

Vor allem Saudi-Arabien habe Milliarden ausgegeben, um für die Verbreitung einer fundamentalistischen Auslegung des Islam zu werben. In der Bundesregierung sei befürchtet worden, dass mit dem Geld vom Golf eingereiste Flüchtlinge radikalisiert werden könnten.

Die Feststellungen der Arbeitsgruppe lasen sich dem Bericht zufolge alarmierend. «Missionierungsorganisationen aus den Golfstaaten vernetzen sich zunehmend mit Salafisten in Europa und Deutschland», habe es darin geheissen. Zu beobachten sei eine «langfristige Strategie der Einflussnahme».

Trotz Dementis von Saudi-Arabien und anderer Staaten habe sich die Bundesregierung zu der verschärften Überwachung entschieden. Nach der jetzt geltenden Regelung sollen die Botschaften der Golfstaaten demnach in Berlin Zahlungen und andere Unterstützungsformen im Auswärtigen Amt anmelden. Dieses beteiligt dann ausser den Geheimdiensten auch das Kanzleramt sowie das Innen- und Finanzministerium.

Die Golfstaaten wurden demnach gebeten, diese Überprüfung abzuwarten. Auch sollten sie mitteilen, wenn sich eine religiöse Einrichtung aus Deutschland in ihrem Land um Hilfe bemüht. Über das Ausmass der finanziellen Unterstützung deutscher Gemeinden gibt es jedoch keine verlässlichen Zahlen.

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