Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Corona-Mahnwache in Berlin
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Antrag zur Dauermahnwache gegen die Corona-Massnahmen ist verboten worden.
- Diese sollte zwischen dem 30. August und dem 14. September in Berlin stattfinden.
- In Berlin fanden am Wochenende mehrere Protestkundgebungen gegen die Corona-Politik statt.
- Dabei kam es zu «Reichsflaggen und rechtsextremen Pöbeleien».
Ein Antrag der Organisatoren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei abgelehnt worden, teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit.
Die Dauermahnwache gegen die staatlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollte zwischen dem 30. August und dem 14. September auf der Strasse des 17. Juni in Berlin stattfinden.
Der Eilantrag gegen das Verbot der Dauermahnwache wurde den Angaben zufolge von der 1. Kammer des Ersten Senats abgelehnt. Er sei sowohl «unzulässig» als auch «unbegründet», erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügte Verbot der Dauermahnwache bestätigt.
«Reichsflaggen und rechtsextreme Pöbeleien»
In Berlin fanden am Wochenende mehrere Protestkundgebungen gegen die Corona-Politik der Regierung statt. Dabei eskalierte am Samstagabend die Lage vor dem Reichstagsgebäude: Mehrere hundert rechtsextreme Demonstranten stürmten die Treppe vor dem Bundestag.
Die rechtsextreme Eskalation sorgte für Entsetzen, unter anderem erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: «Reichsflaggen und rechtsextreme Pöbeleien vor dem Deutschen Bundestag sind ein unerträglicher Angriff auf das Herz unserer Demokratie.»