Bundesverwaltungsgericht urteilt über Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Freitag (10.00 Uhr) über ein Radfahrverbot nach einer Trunkenheitsfahrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Als er nach dreieinhalb Jahren immer noch kein solches Gutachten vorgelegt hatte, zog das Gericht seinen Führerschein ein und verbot ihm auch das Radfahren auf öffentlichen Strassen..
Es geht um die Klage eines Manns, der mit 2,88 Promille im Blut Fahrrad fuhr. Das Amtsgericht München forderte ein medizinisch-psychologisches Gutachten von ihm zu der Frage, ob er auch künftig «ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug» unter Alkoholeinfluss fahren würde. (Az: 3 C 5.20)
Als er nach dreieinhalb Jahren immer noch kein solches Gutachten vorgelegt hatte, zog das Gericht seinen Führerschein ein und verbot ihm auch das Radfahren auf öffentlichen Strassen. Dagegen klagte der Mann.