CDU-Abgeordneter: Amokschütze hätte Waffe abgeben müssen
Hätte der Amoklauf bei einer Versammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg verhindert werden können? Ein Unionspolitiker wirft den Behörden in der Hansestadt Unverantwortlichkeit vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Amoktat in einer Hamburger Gemeinde der Zeugen Jehovas bietet aus Sicht des Innenpolitikers Marc Henrichmann (CDU) keinen Anlass für eine Verschärfung des Waffenrechts.
Sie werfe vielmehr ein Schlaglicht auf Versäumnisse der lokalen Behörden im Umgang mit dem späteren Schützen, für dessen mangelnde Zuverlässigkeit es mehrere Anhaltspunkte gegeben habe, sagte der Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur.
«Es ist unverantwortlich, dass die Hamburger Behörden dem Täter die waffenrechtliche Erlaubnis nicht entzogen haben», sagte Henrichmann. «Unsere Waffengesetze bieten alle Möglichkeiten, bei psychischen Auffälligkeiten die Waffen sofort einzuziehen – bis der Sachverhalt geklärt ist.»
Wirre religiöse Thesen mit Holocaust-Bezug
Am 9. März hatte Philipp F. in Hamburg sieben Menschen – darunter ein ungeborenes Kind – mit Schüssen aus einer halbautomatischen Pistole getötet und sich danach selbst umgebracht. Neun Menschen wurden verletzt. Der Sportschütze hatte ein Buch veröffentlicht, in dem er wirre religiöse Thesen auch im Zusammenhang mit dem Holocaust äussert.
Ein anonymer Hinweisgeber hatte zwei Monate vor der Tat auf eine mögliche psychische Erkrankung und Gefährlichkeit des 35-Jährigen aufmerksam gemacht und das Buch als Beleg angeführt. Die Polizei sah nach einer Internet-Recherche jedoch keinen Grund, ihm die Waffe abzunehmen. Zwei Beamte der Waffenbehörde stellten bei einer unangekündigten Kontrolle in der Wohnung des Sportschützen nach Angaben der Behörde nichts Auffälliges fest, ausser dass eine Patrone nicht vorschriftsgemäss eingeschlossen war.
Debatte um das Waffenrecht
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht verschärfen. Ihr Vorhaben sieht unter anderem ein Verbot von kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Langwaffen für Privatleute vor. Wer eine Erlaubnis zum Besitz einer Waffe beantragt, soll künftig seine psychische Gesundheit nachweisen müssen. Das ist bisher nur für Menschen bis 25 Jahre vorgeschrieben.
«Mehr Sicherheit bekommen wir nicht durch mehr Regeln, wenn schon die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht vollzogen werden», wandte Henrichmann ein. Sogenannte Reichsbürger, Extremisten und psychisch kranke Personen müssten schnell und konsequent entwaffnet werden – «unser Waffengesetz gibt das her». In dem Hamburger Fall hätte die Waffenbehörde ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben können. Die unsachgemäss gelagerte Patrone hätte den Widerruf der Erlaubnis und damit den Entzug der Waffe gerechtfertigt.