Am Dienstag-Nachmittag beriet Angela Merkel mit den Länderchefs über weitere Massnahmen wegen des Coronavirus. Beschlossen wurden Personengrenzen für Feiern.
Coronavirus Bundestag - Beginn Haushaltswoche
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht mit Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, im Bundestag vor Beginn der Debatte in der Haushaltswoche. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Merkel hat sich heute mit den Länderchefs über verschärfte Corona-Massnahmen beraten.
  • Für Falschangaben auf Namenslisten in Restaurants gibt es eine Mindestbusse von 50 Euro.
  • Feiern in öffentlichen Räumen werden auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt.
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Innerhalb eines Tages haben die Gesundheitsämter in Deutschland 2089 neue Corona-Infektionen gemeldet. Seit Beginn der Corona-Krise haben sich mindestens 287'400 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Das berichtet das Robert Koch-Instituts (RKI) am Dienstagmorgen.

Grund zur Sorge! Angela Merkel hat sich heute am frühen Nachmittag mit den Regierungschefs der Bundesländer beraten und über weitergehende Corona-Verschärfungen gesprochen.

Nach drei Stunden Beratung gab Angela Merkel die Entscheide des Corona-Gipfels bekannt.

Coronavirus: Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Personen beschränkt

Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbussgeld von 50 Euro rechnen. Besonders hart gibt sich Schleswig-Holstein. Dort müssen Sünder mit einer Busse von 1000 Euro rechnen!

Ebenfalls einen Entscheid gab es betreffend einer Personen-Obergrenze in öffentlichen Räumen. Bund und Länder wollen diese auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100'000 Einwohner auftreten.

Coronavirus - Koblenz
Die Stühle eines Cafes auf dem Koblenzer Jesuitenplatz sind bei strahlendem Sonnenscheins nicht besetzt. (Archivbild) - dpa

Bei Feiern in privaten Räumen wird es keine obligatorische Beschränkung auf 25 Teilnehmer geben, diese wird aber von der Regierung «stark empfohlen».

Wenn es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner gibt, seien weitere Massnahmen zu erlassen. Insbesondere solle die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden.

Dringende Empfehlung für private Feiern

In privaten Räumen werde dringend empfohlen, in diesem Fall keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen könne es für angemeldete Feiern mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen geben.

Nicht beschlossen wurde ein zeitlich begrenztes Ausschankverbot für Alkohol.

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