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Merkel berät über Obergrenze für Feiern und Alkohol-Einschränkungen

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Deutschland,

Am Dienstag berät Bundeskanzlerin Angela Merkel über neue Regeln in der Corona-Krise. Thema sind unter anderem Alkoholverbote und Personen-Limiten.

Kanzlerin Angela Merkel und die Länder-Chefs beraten heute über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Foto: Michael Kappeler/dpa
Kanzlerin Angela Merkel und die Länder-Chefs beraten heute über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Foto: Michael Kappeler/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag berät Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Bundesländer.
  • Thema ist unter anderem eine Obergrenze für Privatfeiern und ein Alkoholverbot.
  • Falsche Kontaktangaben sollen mit Bussgeld bestraft werden.
  • Dazu beraten Merkel und die Länderchefs bei einer Videokonferenz (14 Uhr).

Immer mehr Menschen stecken sich mit dem Coronavirus an. Die Bundesregierung Deutschlands will mit den Ländern ein gemeinsames Vorgehen in der kritischen Herbst- und Winterzeit erreichen. Ob das gelingt?

Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen schlägt der Bund für Feiern in privaten Räumen eine Obergrenze von 25 Teilnehmern vor.

In öffentlichen Räumen solle die Grenze bei maximal 50 Teilnehmern liegen, heisst es in einem der dpa in Berlin vorliegenden Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Dienstag.

CDU/CSU-Fraktionssitzung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kommt mit Mund-Nasen-Schutz zur Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Bundestag an. - dpa

Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung über die Zahlen berichtet. Insgesamt schlägt der Bund ein regional abgestuftes Vorgehen vor - keine pauschalen Massnahmen.

Angesichts der Infektionszahlen sollten derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden, heisst es in dem Papier weiter. Die Details des Entwurfes:

Regeln für Restaurants und Alkoholausschank

Um eine korrekte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstösse etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants mit einem Mindestbussgeld von 50 Euro belegen können. Bund und Länder appellieren hier laut Entwurf an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger.

Diese sollten bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen «durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen» unterstützen.

Bars und Kneipen in Bayern dürfen nach Corona-Pause wieder öffnen
Hochprozentige alkoholische Getränke sind an einer Bar zu sehen, während im Hintergrund ein Barkeeper ein Getränk mixt. - dpa

In besonders betroffenen Regionen will der Bund zudem unter bestimmten Bedingungen auch den Alkoholausschank begrenzen lassen. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen «zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden».

Private Feiern und Grenzwerte bei Neuinfektionen

Offen ist, ob die genannten Maximalzahlen für private Feiern nur gelten sollen, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen gerissen werden. In dem Entwurf heisst es in sogenannten eckigen Klammern, die Länder würden Regelungen zu Teilnehmerzahlen bei Festen erlassen, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Zahl von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist. Das bedeutet, dass über die kritische Zahl von Neuinfektionen für diese Regelung in der Konferenz noch verhandelt werden muss.

Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibt nach dem Entwurf jeweils möglich. Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.

Geburtstagspartys, Hochzeiten, Familienfeste: Feiern ist in Zeiten der Corona-Pandemie mitunter ein kompliziertes Unterfangen. Foto: Uwe Anspach/dpa
Geburtstagspartys, Hochzeiten, Familienfeste: Feiern ist in Zeiten der Corona-Pandemie mitunter ein kompliziertes Unterfangen. Foto: Uwe Anspach/dpa - dpa-infocom GmbH

Sollten in einem Landkreis innerhalb von 7 Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert werden, seien weitere Massnahmen zu erlassen, heisst es in dem Papier weiter. Insbesondere solle dann die Teilnehmerzahl weiter begrenzt werden - nach den Vorstellungen des Bundes auf höchstens 10 Teilnehmer in privaten Räumen und höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen.

Frühwarnsystem geplant - Corona-Warnampel nicht ausdrücklich genannt

Eine von NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgeschlagene Corona-Warnampel wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Es heisst aber, die Länder würden bereits vor Erreichen einer Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern «ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden».

Fieberambulanzen für die Herbst- und Winterzeit

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der gleichzeitig zu erwartenden Grippewelle in der Herbst- und Winterzeit schlägt der Bund den Einsatz von Fieber-Ambulanzen vor. Bund und Länder sollten zeitnah ein Konzept vorlegen, wie eine Überlastung vor allem von Krankenhäusern und Hausarztpraxen verhindert werden könne.

Ein solches Konzept solle die Möglichkeiten von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen ausloten. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen.

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