Dänischer Zeuge Jehovas in Russland zu sechs Jahren Haft verurteilt
Erstmals seit dem Verbot der Zeugen Jehovas in Russland vor knapp zwei Jahren ist ein Mitglied der Glaubensgemeinschaft zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Wichtigste in Kürze
- Erstes Hafturteil seit Verbot der Glaubensgemeinschaft im April 2017.
Ein Gericht in der rund 400 Kilometer südlich von Moskau gelegenen Stadt Orjol verurteilte den Dänen Dennis Christensen am Mittwoch zu sechs Jahren Haft wegen «Extremismus». Die Zeugen Jehovas wollen binnen zehn Tagen Berufung einlegen.
Ein AFP-Fotograf berichtete, wie Polizisten den 46-jährigen Dänen an zahlreichen Anhängern der Zeugen Jehovas vorbei in den Gerichtssaal brachten. Der Sprecher des russischen Ablegers, Jaroslaw Siwulski, kritisierte das Urteil scharf. Es sei «traurig, dass es in Russland wieder strafbar ist, die Bibel zu lesen, zu predigen und ein moralisches Leben zu führen», erklärte er.
Das Oberste Gericht in Moskau hatte die Zeugen Jehovas im April 2017 auf Antrag des Justizministeriums verboten. Es berief sich dabei auf ein Gesetz, welches das Verbot «extremistischer Organisationen» zulässt.
Einen Monat später nahmen bewaffnete Geheimdienstmitarbeiter Christensen und dutzende andere Mitglieder der Glaubensgemeinschaft während eines Gottesdienstes in Orjol fest. Alle ausser Christensen wurden kurz darauf wieder freigelassen. Sein Prozess begann im April 2018.
Die russische Regierung wirft der aus den USA stammenden evangelikalen Bewegung vor, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstösse gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.