Deutsche Finanzaufsicht stellt Mängel bei Julius Bär fest
Bafin findet bei Sonderprüfung der Julius-Bär-Bank erhebliche Mängel.
Julius Bär ist in Deutschland von der Finanzaufsicht Bafin in einer Sonderprüfung unter die Lupe genommen worden. Dabei hat die Behörde in Teilen der Geschäftsorganisation Mängel festgestellt, insbesondere bei den IT-Prozessen, in der Risikosteuerung und im Risikocontrolling. Ausserdem bemängelt die Bafin die Risikotragfähigkeit des Instituts, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Damit verstosse die Bank gegen das Kreditwesengesetz zu einer ordnungsgemässen Geschäftsorganisation, wie die Bafin weiter schreibt. Julius Bär Deutschland müsse sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäss sei, ordnete die Behörde an.
Mangelnde Ordnungsmässigkeit und unzureichendes Risikomanagement
Die Bafin erklärt weiter, die sogenannte «ordnungsgemässe Geschäftsorganisation» solle gewährleisten, dass «Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist». Ein wesentlicher Teil davon sei ein «angemessenes und wirksames Risikomanagement», das die «laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstitutionen» sicherstelle.
Somit müssen Kreditinstitute laut Bafin «im Rahmen ihres Risikomanagements über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen». Weiter müssten die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Der Bescheid der Bafin ist laut der Mitteilung seit dem 11. März 2024 bestandskräftig.