Deutsche Schneewanderer drohen Bergrettung Tannheim mit Klage
Die Bergrettung Tannheim in Tirol hat zwei deutsche Schneeschuh-Wanderer gerettet. Nun verklagen die Geretteten ihre Retter, denn die Kosten seien zu teuer.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Schneesportler gehen trotz erheblicher Lawinengefahr auf Wanderung.
- Dabei verirren sie sich und müssen von einer Tiroler Bergrettung gerettet werden.
- Als die Rechnung eintrifft, reagieren die Geretteten mit einer Klage.
- Sie werfen der Bergrettung vor, sie berechne ihnen Touristen-Preise.
Diesen Einsatz wird die Bergrettung Tannheim (Tirol) wahrscheinlich nicht so schnell vergessen. Obwohl es ihnen gelang zwei deutsche Schneeschuh-Wanderer zu retten, wird ihnen nun nämlich mit einer Klage gedroht.
Die Zeitung «Krone» berichtet, dass sich die Geretteten darüber beschweren, dass angeblich zu viele Kräfte eingesetzt wurden. Laut den Wanderern – einer der beiden ist Anwalt – wären zwei Retter mit einer Lampe ausreichend gewesen. Nun seien aber die Kosten zu hoch.
Die Wintersportler waren am 3. Februar zu einer Wanderung in Zöblen aufgebrochen. Es herrschte zu diesem Zeitpunkt Lawinenwarnstufe drei (erhebliche Gefahr). Die Männer verirrten sich und mussten gerettet werden.
Überhöhte Kosten für Touristen?
Die Rechnung von 2261 Euro für die Rettung bezeichnen die Beiden als «viel zu hoch». In einer Forderung, die der «Bild»-Zeitung vorliegt, wirft der Anwalt der Bergrettung überhöhte Kosten «bei Touristen» vor. «Die Gleichbehandlung mit der Abrechnung bei Einsätzen bei Nicht-Touristen ist nicht gewährleistet.»
Die zwei Wintersportler berufen sich auf das Konsumentengesetz und auf die Möglichkeit eines Rücktrittsrechtes. Der Anwalt bittet um den «Nachweis der Erfüllung sämtlicher Informationspflichten nach dem Konsumentengesetz».
Bergretter ohne Verständnis
Bei den Bergrettern sorgt die Klage für Kopfschütteln. Dass sich jemand erst retten lasse und dann die Kosten auf eine «dermassen unsympathische Weise ablehnt», dafür habe er genau null Verständnis, sagt Bergrettungs-Landesleiter Hermann Spiegl.
In einer Stellungnahme heisst es: «Die Bergrettung Tannheim bestimmt selbst, mit wie viel Einsatzkräften sie ausrückt! Dies obliegt der jahrelangen Erfahrung der Einsatzleitung und nicht den Personen, die zu retten sind!»
Der Anwalt meint übrigens, er sei durchaus bereit, die Rettung zu bezahlen. Allerdings seien ihm 2261 Euro dafür zu viel. Ob man sich in dem Fall einigen wird, bleibt abzuwarten.