Nach langen Diskussionen ist eine Masern-Impfpflicht besiegelt – das soll die gefährliche Infektion in Deutschland rigoroser bekämpfen.
Masern
Masern können gefährlich werden. Eine Impfung kann vorbeugen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Impfflicht in Kindergärten und Schulen.
  • Eltern müssen ab dann einen Impf-Nachweis erbringen.
  • Damit soll die Krankheit eingedämmt werden.
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Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll.

Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstössen sollen Bussgelder bis zu 2500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Hamburger Impfwoche
Eine Frau lässt sich bei einer Grippeimpfung impfen. Um Masern, Grippe und Co. den Garaus zu machen, startet am Montag die Hamburger Impfwoche. - DPA

Spahn sagte: «Masernschutz ist Kinderschutz.» Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab.

Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.

Über 500 erkrankte in Deutschland

In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören.

Masern Immunsystem Impfung
Anfang 2022 stiegen die Infektionszahlen von Masern um fast 80 Prozent an. - dpa

Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht.

Das Gesetz sieht ausserdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine «vertrauliche Spurensicherung» mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot soll Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren.

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